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Humanitäre Minenräumung

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Zurück von der Feldarbeit in der Demokratischen Republik Kongo

Die Vision der Schweiz

Seit die humanitäre Minenräumung vor über zwanzig Jahren international ein Thema wurde, konnten wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer minenfreien Welt erzielt werden. Grosse Flächen wurden geräumt, einheitliche Standards und internationale Normen eingeführt sowie neue völkerrechtliche Instrumente geschaffen und umgesetzt. Die Schweiz war und ist ein engagierter Akteur, der wichtige Beiträge zu den relevanten Prozessen leistet.

Trotzdem verbleiben beträchtliche Herausforderungen, denn noch immer fordern Personenminen, Streumunition und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände jährlich neue Opfer. Grosse Teile der Zivilbevölkerung in den betroffenen Staaten sind weiterhin mit den Hinterlassenschaften dieser Waffen konfrontiert. Da diese Waffen jahrelang aktiv bleiben, schränken sie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der betroffenen Bevölkerung stark ein. Ebenso werden zivile und militärische Friedensförderung durch Minen und Blindgänger behindert.

Die Schweiz strebt langfristig eine Welt an, in der keine Menschen mehr Opfer von Personenminen, Streumunition oder anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen werden und in der eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung möglich ist, welche die Bedürfnisse der Betroffenen deckt. Auch in den Jahren 2016 bis 2022 will die Schweiz einen substantiellen Beitrag zur Verwirklichung dieser Vision leisten.

Konkret umfasst das internationale Engagement sowohl politische und diplomatische Aktivitäten als auch weltweit finanzielle, personelle und materielle Beiträge an Räumungsprogramme. Die Schweizer Armee leistet hier wertvolle Beiträge.

Die Strategie des Bundes als Leitlinie

Mit der Strategie des Bundes für die Jahre 2016 – 2022 für eine Welt ohne Minen, Streumunition und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände wurden die Schwergewichte des Schweizer Beitrages festgelegt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schweiz drei Ziele gesetzt:

  1. Die relevanten Übereinkommen werden umfassend umgesetzt und universell angewendet.
  2. Die Sicherheit der Menschen vor Minen, Streumunition und ERW ist erhöht, und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung sind verbessert.
  3. Die humanitäre Minenräumung liegt vollständig in der Eigenverantwortung der Betroffenen vor Ort.

Das Übereinkommen über das Verbot von Personenminen

Personenminen


Als einer der ersten Staaten hat die Schweiz am 3. Dezember 1997 die Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) unterzeichnet und am 24. März 1998 ratifiziert.

Inzwischen ist der Vertrag von 164 Regierungen ratifiziert worden (Stand: April 2019).

Die Konvention verbietet den Vertragsstaaten den Gebrauch, die Lagerung, die Herstellung und den Transfer von Personenminen und verlangt die Zerstörung der Lagerbestände innerhalb von vier Jahren nach der Ratifikation. Zudem müssen innerhalb von zehn Jahren nach der Ratifikation im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates alle Personenminen geräumt sein. Die betroffenen Staaten haben die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

Das besondere an der Ottawa-Konvention besteht darin, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten, sich gegenseitig zu unterstützen. Vor allem geht es darum, die betroffenen Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen, verminte Gebiete zu räumen, Unfällen vorzubeugen und Opfern zu helfen.

Das Übereinkommen über Streumunition

2008 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen über die Streumunition, das den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Streumunition verbietet - die sogenannte Oslo-Konvention. Die Schaffung dieses Übereinkommens stellt eine wichtige rechtliche Entwicklung für die humanitäre Minenräumung dar: Mit dem umfassenden Produktions-, Transfer-, Lagerungs- und Einsatzverbot von Streumunition sollen präventiv die humanitären Konsequenzen von explosiven Kriegsmittelrückständen abgewandt werden.

Das Übereinkommen trat am 1. August 2010 in Kraft. Die Schweiz hat die Konvention am 17. Juli 2012 ratifiziert. Inzwischen ist der Vertrag von 120 Regierungen unterzeichnet worden, davon 106 ratifizierte Vertragsstaaten und 14 Unterzeichnerstaaten (Stand: April 2019).

Interdepartementale Koordination

Die Schweizer Koordinationsmechanismen in der humanitären Minenräumung orientieren sich am erfolgreichen Modell des «Whole-of-Government»-Ansatzes, um die Minenstrategie umzusetzen. Daher werden die interdepartementalen Koordinationsgruppen auf operationeller (Federführung VBS) und auf politischer Ebene (Federführung EDA) beibehalten.

Die humanitäre Minenräumung ist kein isolierter Bereich: In den meisten Fällen ist sie in Länderprogramme integriert. Deshalb wird die Koordination mit anderen strategischen Projekten verstärkt und somit zusätzliche Synergien mit der Entwicklungsarbeit, der humanitären Hilfe und der Friedensförderung geschaffen. Die humanitäre Minenräumung ist deshalb Teil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.


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