Kompetenzerhaltung beim Schutz ausländischer Vertretungen
Die Schweizer Armee trägt zum Schutz von ausländischen Vertretungen in der Schweiz bei. Ein Bundesbeschluss regelt den Einsatz von Angehörigen der Armee bis Ende 2020.

Der Schutz ausländischer Vertretungen (Botschaften, Konsulate und Residenzen) und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen (internationale Organisationen) ist eine gemeinsame polizeiliche Aufgabe von Kantonen und Bund im Rahmen der völkerrechtlichen Schutzpflichten der Schweiz.
Seit 1994 leistet die Schweizer Armee in den Städten Bern, Zürich und Genf einen Beitrag zum Schutz ausländischer Vertretungen und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen. In seiner aktuellen Form ("AMBA CENTRO") werden Angehörige der Militärpolizei und Infanterie Durchdiener für diesen Assistenzdienst herangezogen.

Ausblick
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 21. November 2018 werden den zivilen Behörden Bern, Genf und Zürich (nur für 2019) im Rahmen von "AMBA CENTRO" und zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen ab 1. Januar 2019 eine bestimmte Anzahl Angehörige der Armee (Militärpolizisten sowie Durchdiener der Infanterie und der Militärpolizei) zur Verfügung gestellt.
Eine Gruppe von maximal 10 Angehörigen der Militärpolizei und des Militärpolizei Spezialdetachements des Kommandos Spezialkräfte (KSK) leisten zudem einen Beitrag im Bereich Flugsicherheit.
Ziel: Kompetenzerhalt
Am 1. Januar 2018 ist das mit der Weiterentwicklung der Armee revidierte Militärgesetz in Kraft getreten. Dieses gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, den zivilen Behörden dauerhaft in einem gewissen Umfang Angehörige der Armee zur Verfügung zu stellen, um die Kompetenzen in der Zusammenarbeit mit den zivilen Sicherheitskräften zu erhalten. Es geht darum, dass die Armee das Know-how behält, um auch künftig rasch und effektiv Assistenzdiensteinsätze für die zivilen Behörden zu leisten. Der Schutz der völkerrechtlich geschützten ausländischen Vertretungen sollte in Zukunft vollumfänglich von den Kantonen und Städten, in denen sie liegen, gewährleistet werden.
Dokumentation
- Botschaftsschutz: Parlament bewilligt Unterstützung durch die Armee noch bis 2019
- Engagement von Armeeangehörigen zum Kompetenzerhalt
- Medienmitteilung vom 20. Dezember 2017 über das Engagement der Armee für den Botschaftsschutz
- Grundsätzliches über die subsidiären Sicherungseinsätze der Armee
- Bundesbeschluss vom 7. September 2015 über den Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
- Botschaft des Bundesrates vom 25. Februar 2015 zum Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
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