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NNSC

Schweizer Engagement in Korea: Der vergessene Waffenstillstand

Am 7. Juli 1953 beschloss der Bundesrat das Eidg. Militärdepartement zu ermächtigen, die Entsendung von zum Selbstschutz bewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die beiden Kommissionen NNRC (neutrale Heimschaffungskommission für Kriegsgefangene) und NNSC (neutrale Überwachungskommission für den Waffenstillstand) vorzubereiten. Das war die Geburtsstunde der schweizerischen militärischen Friedensförderung.  

Im Laufe der folgenden Monate reisten etappenweise insgesamt 146 Schweizer nach Korea. Die NNRC stellte ihre Tätigkeit Ende Februar 1954 wieder ein, da sie ihre Aufgabe, die Durchführung und Beendigung des Gefangenenaustausches, erfüllt hatte. Die NNSC hingegen besteht noch heute, allerdings mit einem angepassten Aufgabenspektrum im Rahmen ihres Mandats und wird von der Schweizer Armee mit fünf unbewaffneten Offizieren in Panmunjom unterstützt. 

Die NNSC war beidseits der militärischen Demarkationslinie innerhalb der entmilitarisierten Zone stationiert. Sie setzte sich aus Militärangehörigen aus der Schweiz und aus Schweden (von der Südseite vorgeschlagen) sowie aus Polen und aus der Tschechoslowakei (von der Nordseite vorgeschlagen) zusammen. Die vier Delegationen erfüllten ihre Aufgaben gemeinsam. 

Das Waffenstillstandsabkommen wies der NNSC ursprünglich Kontroll-, Beobachtungs-, Inspektions- und Untersuchungsfunktion zu. Diese weitreichenden Funktionen wurden jedoch bereits zu Beginn der Mission darauf reduziert, mit Inspektionsteams an je fünf im Waffenstillstandsabkommen festgelegten Umschlagplätzen (ports of entry) beidseits der militärischen Demarkationslinie den Austausch von Militärpersonal und Kriegsmaterial zwischen Nord- und Südkorea zu überwachen. Diese Inspektionen wurden 1956 auf Druck der Kriegsparteien eingestellt, worauf die Personalbestände in allen vier NNSC-Delegationen massiv reduziert wurden. 

Seit 1991 anerkennt Nordkorea die ebenfalls im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens geschaffene Waffenstillstandskommission (Military Armistice Commission=MAC) formell nicht mehr. Im weiteren brach Nordkorea in den folgenden Jahren die Beziehung zur NNSC schrittweise ab. Durch die Auflösung der Tschechoslowakei im Jahr 1993 wurde ihre Delegation aus der NNSC ausgewiesen und nicht ersetzt. Am 28. April 1994 erklärte die nordkoreanische Volksarmee, dass sie auch die NNSC nicht mehr anerkennt und verlangte den Abzug der Polen. Die polnische Delegation blieb jedoch auch nach Verlassen ihres Hauptquartiers in Panmunjom formell Mitglied in der NNSC, aber ohne permanente Präsenz auf der koreanischen Halbinsel. Die polnische Delegation reist regelmässig nach Südkorea, um an den NNSC-Sitzungen teilzunehmen. 

Heute versehen fünf Schweizer Offiziere und fünf schwedische Offiziere ihren Dienst in der NNSC und sind in Panmunjom unmittelbar südlich der Demarkationslinie stationiert. Ihre Hauptaufgabe besteht aktuell weiterhin in der Überwachung des Waffenstillstandsabkommens, wenn auch seit 1995 nur auf der Südseite. Seit 2010 verfügt die NNSC zusätzlich über ein im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens erweitertes Aufgabenspektrum bestehend aus vereinbarten Zusatzaufgaben, welche vor allem der Förderung von Transparenz und der Vertrauensbildung dienen sollen. Diese, im Mai 2016 überarbeiteten und bestätigten, Aufgaben ermöglichen es den Unterzeichnern des Waffenstillstands die NNSC als neutrale und unparteiische Beobachterin einzusetzen, um die Einhaltung des 1953 unterzeichneten Waffenstillstands zu verifizieren. Zu diesen Aufgaben gehören das Beobachten von Inspektionen vor Ort, gemeinsamen Militärübungen im Süden und Sonderuntersuchungen bei vermuteten Waffenstillstandsverletzungen. Während einige Aufgaben, wie die Inspektion von Beobachtungs- und Wachposten sowie Waffenstellungen, Teil der normalen Arbeit von Militärbeobachtern sind, haben andere Aufgaben, wie die Beobachtung von Übungen und Manövern, Kontrollcharakter und stehen eher im Zusammenhang mit der Arbeit im Rahmen vertrauensbildender Massnahmen (confidence building measures) zwischen Staaten. 

Der Schweizer Beitrag zur NNSC erfolgt unter der politischen Verantwortung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Dementsprechend wir der Delegationschef auf Antrag des VBS formell durch das EDA gewählt und leistet im Rang eines Divisionärs einen Einsatz von drei bis fünf Jahren. Die weiteren vier Delegierten sind Miliz- oder Berufsoffiziere in den Graden Hauptmann bis Oberst, welche einen ein- bis zweijährigen freiwilligen Auslandeinsatz im Rahmen der militärischen Friedensförderung der Schweizer Armee leisten. 

Die NNSC-Delegierten sind weder UNO-Blauhelme noch UNO-Militärbeobachter (Blaumützen). Die UNO bat 1950 während des innerkoreanischen Konflikts ihre Mitglieder Südkorea zu unterstützen: Insgesamt 16 Nationen folgten dem Aufruf und stellten Truppen zur Verfügung, um unter Führung der Vereinigten Staaten an der Seite Südkoreas zu kämpfen. Infolgedessen gilt die UNO immer noch als kriegführende Partei auf der Halbinsel, weshalb sie - im Gegensatz zu ihrer üblichen unparteiischen Rolle in anderen laufenden Konflikten auf der ganzen Welt – nicht als neutral wahrgenommen wird. Das Mandat der NNSC basiert auf dem Waffenstillstandsabkommen, in dem seine Aufgaben und seine Funktionsweise festgelegt sind. Als militärische Vertreter der NNSC sind die Schweizer Delegierten verpflichtet, ihre militärisch-diplomatischen Mission transparent und unparteilich zu erfüllen.