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Wichtige Informationen für Veranstalter von Flugvorführungen

Die Display Teams der Schweizer Luftwaffe nehmen jährlich an zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland teil. Sie finden auf dieser Seite alle nötigen Informationen, um eine Teilnahme der Patrouille Suisse, des PC-7 TEAM, des Super Puma Display Teams, des F/A-18 Hornet Solo Displays oder der Fallschirmaufklärer an Ihrer Veranstaltung zu beantragen.

Die Schweizer Luftwaffe erhält jedes Jahr eine Vielzahl an Gesuchen zur Teilnahme an Veranstaltungen aller Art. Die Luftwaffe ist – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – bemüht, diesen Gesuchen nachzukommen und ihre Mittel einem breiten Publikum vorzuführen.

Die Schweizer Luftwaffe verfügt jedoch über keine exklusiv für Flugvorführungen eingesetzte Piloten:

  • Die Piloten der Patrouille Suisse, des PC-7 TEAM und des F/A-18 Hornet Solo Display sind als Berufsmilitärpiloten (BMP) im Berufsfliegerkorps (BFK) der Luftwaffe tätig. Sie sind in einer der F/A-18-Staffeln eingeteilt und amtieren in der Regel gleichzeitig auch als Fluglehrer der Luftwaffe.
  • Die Piloten des Super Puma Display Teams sind ebenfalls im BFK der Luftwaffe tätig und kennen den Hubschrauber als Einsatzpiloten und Fluglehrer in allen Einsatzspektren.


Aufgrund dieser Umstände erfordert die operationelle Planung der Vorführungen eine grosse Koordinationsleistung. Die Einhaltung der Einreichefrist - jeweils bis Ende Oktober des Vorjahres der geplanten Veranstaltung - ist deshalb zwingend einzuhalten.

Wichtig

Bei Gesuchen um Flugvorführungen der Patrouille Suisse und des F/A-18 Hornet Solo Displays sind Einverständniserklärungen der tangierten Gemeinden beizulegen. Fehlen diese Dokumente, kann Ihre Anfrage nicht berücksichtigt werden.

Gesuchsteller (ausser AeCS-Mitglieder, Sonderregelung siehe unten) schicken das nachstehende Gesuchformular bis spätestens Ende Oktober des Vorjahres an die Internationalen Beziehungen Luftwaffe (Kontakt siehe rechts).

Gesuchformulare

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Teilnahme der Schweizer Luftwaffe besteht. Auch nach erfolgter schriftlicher Zusage kann - im Fall von ausserordentlichen Ereignissen, zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Armee oder aus Ressourcengründen - die Teilnahme widerrufen werden.

Sonderregelung

Gesuchsteller, die Mitglied des Aero-Clubs der Schweiz (AeCS) sind, schicken ihr Gesuch bis jeweils am 20. Oktober des Vorjahres an den Aero-Club der Schweiz (Kontakt siehe rechts).


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Schweizer Luftwaffe Internationale Beziehungen
Bolligenstrasse 56
CH-3003 Bern

E-Mail


Aero Club der Schweiz

Zentralsekretariat
Maihofstrasse 76
CH-6006 Luzern

E-Mail