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Unterstützung von zivilen Anlässen mit Armeemitteln


Unterstützungen gemäss der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln VUM (SR 513.74) sind subsidiäre Beiträge der Armee an die Realisierung von grossen zivilen Anlässen von nationaler/internationaler Bedeutung. Dienstleistungen nach VUM sind nicht Teil von Einsätzen für die Katastrophenhilfe, die Humanitäre Hilfe oder die subsidiären Sicherungseinsätze.

Voraussetzungen

Die Beurteilung von Machbarkeit und Verfügbarkeit der Truppe (qualitativ und quantitativ) ist ein wichtiger Faktor für die Leistungserbringung.
Die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen sind im Artikel 2 der VUM wie folgt festgelegt:

  1. Der Anlass ist von nationaler oder internationaler Bedeutung oder von öffentlichem Interesse.
  2. Die Gesuchsteller können die Tätigkeiten nachweisbar weder mit eigenen Mitteln noch mit Hilfe von zivilen oder militärischen Vereinen, Verbänden und Organisationen, noch mit der Unterstützung des Zivildiensts oder Zivilschutzes bewältigen.
  3. Die eingesetzten Personen sind aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung geeignet, die Unterstützung zu leisten.
  4. Die eingesetzten Personen leisten die Unterstützung unbewaffnet und haben keine Aufgaben zu erfüllen, die Polizeigewalt voraussetzen.
  5. Die Sicherheit der eingesetzten Personen ist gewährleistet.
  6. Die Einsatzfähigkeit der Truppe und die Bereitschaft der Armee werden nicht beeinträchtigt.
  7. Die Ausbildungsprogramme von Schulen und Kursen werden nicht wesentlich beeinträchtigt.
  8. Private Gesuchsteller erklären sich vertraglich bereit, einen angemessenen Teil eines allfälligen Gewinns an den Ausgleichsfonds der Erwerbersatzordnung zu überweisen (Art. 9 Abs. 5).
  9. Die zivilen Unternehmen dürfen dabei nicht übermässig konkurrenziert werden.

 

Grundsätzlich kann der Gesuchsteller, auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, keine Rechte zur Unterstützung mit militärischen Mittel geltend machen.

Einsatz-Prioritäten

Nicht alle Anlässe, die im öffentlichen Interesse stehen und von nationaler Bedeutung sind, können unterstützt werden. Infolge der Reduktion der Bestände der Armee ist zudem die Beschränkung der VUM-Unterstützungsleistungen unumgänglich.


Die Armee soll erst als «letzte Ressource» eingesetzt werden, d.h. wenn alle zivilen Möglichkeiten inklusive Zivilschutz ausgeschöpft sind und auch Vereine wie Verbände in die Leistungserbringung miteinbezogen sind.

Vorgehen

Gesuche für VUM-Unterstützungsleistungen (Truppen-/Lufteinsätze) müssen zwingend über die zuständige Territorialdivision bei Grossanlässen zwei Jahre und bei sonstigen Anlässen sechs Monate im Voraus eingereicht werden.

Zusätzlich zu dem beigefügten Formular muss das Gesuch die folgenden Elemente als Anhang enthalten:

  • Nachweis, dass der Zivilschutz nicht in der Lage ist, diese Leistung zu erbringen;
  • Unbedenklichkeitserklärung (Baumeisterverband, ASTAG, usw.);
  • Bewilligungen (Baubewilligungen, Fahrbewilligungen, usw.);
  • Sanitätskonzept;
  • Pläne, Karten, Fotos, Konzepte (zB. für Bauleistungen).


Im Falle einer Bewilligung sind sämtliche Kosten für zusätzliche Aufwendungen der Armee wie Verpflegung, Unterkunft und Treibstoff sowie für zusätzlich benötigtes Armeematerial (nicht im Grundausrüstungsetat [GAE] enthalten) durch den Gesuchsteller zu tragen.

Abgabe von Material

Armeematerial mit Truppeneinsatz wird über die Ter Div bestellt. Armeematerial ohne Truppeneinsatz kann direkt durch den Gesuchsteller bei der Logistikbasis der Armee (LBA) bestellt werden. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr.


Kommando Operationen Operationen (FGG 3/9)
Papiermühlestrasse 20
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 489 29 07

E-Mail

Kommando Operationen

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