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Published on 17 April 2024

Exercises and activities

Shooting range bulletin

Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich, Ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht ganz klar die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten.