Exercises and activities
Shooting range bulletin
Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich, Ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht ganz klar die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten.