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Veröffentlicht am 9. Juli 2026

Requisition: Im Notfall hilft das nationale Potenzial

Die Armee erfüllt ihre Aufträge grundsätzlich mit eigenen Mitteln und schützt so Land und Bevölkerung. Übersteigen Konflikte, Krisen oder Einsätze ihre Möglichkeiten, kann sie im Rahmen der Requisition auf zivile Ressourcen zurückgreifen. Mit diesem staatlich geregelten Prozess werden Lücken rasch geschlossen, die Durchhaltefähigkeit gesichert und dabei Steuergelder haushälterisch eingesetzt.

Requisition

Text: Kommunikation Verteidigung, Gaby Zimmer

Als ein Element im Sicherheitsverbund sorgt die Armee für die Sicherheit der Schweiz. In der aktuellen weltweiten Instabilität fokussiert sich die Schweizer Armee auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Sie tut dies mit Material, Systemen, Ausbildung und Einsätzen. Auch bei Ereignissen, welche die Kantone mit den eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen können, unterstützt die Armee zuverlässig und ist aufgrund erhöhter Bereitschaft zahlreicher Verbände innert 24 Stunden einsatzbereit.

Die Ausrüstung der Armee ist auf die wahrscheinlichsten Bedrohungen ausgerichtet. Die knappen Mittel werden dort investiert, wo die Armee eingesetzt wird und vermehrt auch, um allfällige Angriffe aus der Distanz abzuwehren.

Requisition, um Spitzen zu brechen

Insbesondere im Aktiv- oder Assistenzdienst mit zusätzlichen Aufgaben können die eigenen Mittel der Armee knapp werden oder sind nicht überall durchhaltefähig. Wie eine Gemeindefeuerwehr, vermeidet die Armee Überkapazitäten. Zwar können die wahrscheinlichen Einsätze abgedeckt werden, doch wenn sich Ereignisse multiplizieren, kanns knapp werden. Brennen in einer Gemeinde zur gleichen Zeit zwei Liegenschaften, reicht das eine Feuerwehrfahrzeug nicht aus, um beide Brände gleichzeitig zu löschen. Auf die Armee übertragen bedeutet dies, dass im Notfall sowohl bewegliche und unbewegliche Sachen, Tiere sowie bestimmte Dienstleistungen und weitere Ressourcen wie beispielsweise Übertragungsnetze aus dem zivilen Potenzial benötigt werden.

Sicherstellungsverträge als Basis

Mit der Militärgesetzrevision 2026 wurde die Requisition um aktuelle Möglichkeiten erweitert. Mit der Verordnung werden alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Militärverwaltung und der Armee geregelt. Zurzeit findet das Vernehmlassungsverfahren statt am 1. Juni 2027 tritt die Verordnung in Kraft. Doch in der Zwischenzeit geht nicht nichts.

Der mögliche Bedarf an Gütern, Tieren und Leistungen wird erhoben und potenzielle Leistungserbringer werden identifiziert. Diese werden in Friedenszeiten für eine Requisition qualitativ und quantitativ geplant. Die Vertragspartner für eine potenzielle Requisitionen sind verpflichtet, die Qualität und Quantität so sicherzustellen, dass die Leistung in ausserordentlichen Lagen innert weniger Tage ermöglicht werden kann. Dafür werden sie angemessen entschädigt.

In der Requisitionsverordnung werden drei Requisitionsbefugnisse unterschieden

Grundrequisition

Sie wird angewandt, um die Handlungsfähigkeit der Militärverwaltung und der Armee sicherzustellen sowie das politisch vorgegebene Leistungsprofil der Armee zu erfüllen. Damit werden Fähigkeitslücken bei der Mobilmachung, der Erstellung der Einsatzbereitschaft, der Mobilität, beim Nachrichtendienst, der Führungsunterstützung, der Logistik und dem Schutz eigener Mittel geschlossen. Eingeschlossen sind auch vertraglich vereinbarte Leistungen Dritter, sobald der Bundesrat einen Aktiv- oder Assistenzdienst anordnet oder bei einer besonderen Bedrohung, auch bereits in Friedenszeiten.

Einsatzrequisition

Reichen die vorhandenen Güter und Leistungen nicht aus, um einen angeordneten Einsatz ausserhalb des üblichen Leistungsprofils zeitgerecht zu erfüllen, kann die Militärverwaltung kurzfristig auf nationales Potenzial zurückgreifen.

Notrequisition

Ist bei einer rasch eskalierenden Bedrohungslage die zeitgerechte Erfüllung des Auftrags mit den eigenen Mitteln gefährdet können die benötigten Güter und Leistungen unmittelbar eingezogen werden.