Zukunft Militärflugplatz Dübendorf
Bundesratsentscheid vom 14. Oktober 2020 über die zukünftige Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 entschieden, das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis, angesichts der stark veränderten Ausgangslage, die anfänglich nicht absehbar war, einzustellen. Darüber hinaus haben die Standortgemeinden grosse Vorbehalte gegen dieses Konzept geäussert. Deshalb beendet der Bundesrat die bisherige Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG), die den Zuschlag zum Betrieb erhalten hatte. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Juli 2020 wurde auch die Planung für den Innovationspark auf diesem Areal gebremst. Für den Bundesrat ist es aus diesen Gründen nicht realistisch, weiter am bisherigen Konzept festzuhalten. Er hat das UVEK und das VBS beauftragt, sich am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich zu beteiligen.
Der Bundesrat beschloss im Jahr 2014 für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Den Zuschlag für den Betrieb des zivilen Flugfelds bekam nach einer öffentlichen Ausschreibung die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Der Bundesrat beauftragte dann das VBS, die Verträge abzuschliessen, und das UVEK, die nötigen Planungsschritte einzuleiten. 2016 legte er die Nutzung des Flugplatzes im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und im Sachplan Militär (SPM) fest.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf diesen Websites:
Pressecommuniqué zum Bundesratsentscheid:
Militärflugplatz Dübendorf: Bundesrat klärt weiteres Vorgehen (admin.ch)
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK):
Projekt Innovationspark der Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich:
Innovationspark - Ein Generationenprojekt