«CORONA 20»: Armee-Einsatz offiziell beendet
Der vom Bundesrat angeordnete Assistenzdienst-Einsatz der Schweizer Armee im Rahmen der Corona-Pandemie endet heute Dienstag, 30. Juni 2020, nach 107 Tagen. Die letzten noch im Einsatz stehenden Angehörigen der Armee (AdA) werden heute von ihren Aufgaben entbunden und entlassen.
30.06.2020 | Kommunikation Verteidigung

Die letzten noch im Einsatz verbliebenen 50 Armeeangehörigen – Berufsmilitärpolizisten zugunsten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) – werden heute Dienstag, 30. Juni 2020, von ihrem Auftrag entbunden. Damit ist der vom Bundesrat am 16. März angeordnete Assistenzdienst-Einsatz «CORONA 20» der Schweizer Armee offiziell beendet.
Bereits am 29. Mai 2020 wurden die subsidiär ausgeführten Aufträge im Bereich "Helfen" abgeschlossen und die AdA aus dem Sanitätsbereich entlassen. Im Bereich "Schützen" verblieben ab diesem Datum noch rund 1'000 AdA im Assistenzdienst. Ein Teil davon wurde von der EZV am 14. Juni 2020 von ihren Aufgaben an der Landesgrenze und im grenznahen Raum entbunden. Weitere rund 130 AdA wurden am 17. Juni 2020 vom subsidiären Einsatz zugunsten der kantonalen Polizeikorps Genf und Waadt entbunden.
Die Bürgerinnen und Bürger in Uniform haben im Rahmen des Corona-Einsatzes der Armee rund 320'000 Diensttage zugunsten des zivilen Gesundheitswesens, der Eidgenössischen Zollverwaltung und der kantonalen Polizeikorps geleistet. Mit ihrem Einsatz haben die Armeeangehörigen wertvolle Unterstützung für die zivilen Institutionen und Behörden geleistet, so, dass diese ihre Aufgaben auch während dem Höhepunkt der Pandemie jederzeit im geforderten Ausmass erbringen konnten.
Der Bundesrat hatte mit der Auslösung der Mobilmachung am 16. März 2020 die Armee beauftragt, bis längstens am 30. Juni 2020 das zivile Gesundheitswesen, die Eidgenössische Zollverwaltung und die kantonalen Polizeikorps mit bis zu maximal 8'000 Armeeangehörigen zu unterstützen. Seither haben zeitweise bis zu rund 6'000 AdA (Einsatzbestand, inklusiv Stäbe) in allen Schweizer Kantonen in den Bereichen «Helfen» und «Schützen» Assistenzdienst geleistet. Nach dem Grundsatz «Im Einsatz, wo es die Armee braucht», wurden auf Antrag der Kantone durch Angehörige der Armee mehr als 300 Aufträge zur vollsten Zufriedenheit der zivilen Behörden erfüllt. Entsprechend wurden die Einsätze verdankt.
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