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Armeeapotheke erfüllt Auftrag zur Maskenbeschaffung

Seit dem 20. März ist die Armeeapotheke für die Beschaffung von Hygienemasken für das gesamte Gesundheitswesen zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit ist für die Maskenstrategie zuständig. Innerhalb von zwei Wochen beschaffte die Armeeapotheke die benötigte Menge an Schutzmasken.

06.04.2020 | Kommunikation VBS


Mit Beschluss des Bundesrates vom 20. März 2020 ist die Armeeapotheke mit der Beschaffung der Gesundheitsgüter für das gesamte Gesundheitswesen beauftragt worden. Mit dem Auftrag hat die Armeeapotheke auch das entsprechende Budget und die Beschaffungsvorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erhalten. Das BAG bestimmt in Koordination mit den Kantonen die zu beschaffende Menge der Gesundheitsgüter. In Bezug auf Hygienemasken hat die Armeeapotheke die Beschaffungsvorgaben Anfang April bereits erfüllt. Für die Kommunikation der Bestandsmengen ist das BAG zuständig.

Die Armeeapotheke kann auf der Basis des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (siehe Kasten) und dessen Ausführungsverordnung «mit Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung» beauftragt werden. Bis am 20. März 2020 hatte die Armeeapotheke keinen solchen Auftrag. Der Auftrag der Armeeapotheke beschränkte sich bis dahin darauf, jederzeit die Versorgung der Armee und der Bundesverwaltung mit Sanitätsmaterial sowie die Versorgung der Armee mit Arzneimitteln sicherzustellen. Für weitere Pflichtlager hatte die Armeeapotheke keinen Auftrag.

Pflichtlager

Pflichtlager sind gemäss Landesversorgungsgesetz Aufgabe des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) beim WBF. Die Lager sind freiwillig und auf Empfehlung im Pandemieplan des BAG. Ende Februar 2020 hatte das BWL die kleinen Pflichtlagerbestände an Hygienemasken zugunsten der Armeeapotheke freigegeben. Die Beschaffung dieser Masken für die einzelnen Bundesämter im Rahmen des Pandemieplans erfolgte über die armasuisse. Die Zuständigkeit für die Bevorratung war dezentral bei den Bundesämtern und es erfolgte keine zentrale Lagerung durch die Armeeapotheke.

Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicher, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind. Im Falle eines Versorgungsengpasses greift sie mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen. Der Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung ist in Artikel 102 der Bundesverfassung festgehalten: 1 Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen. 2 Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.


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