Aufträge


- Die Armee leistet am WEF einen subsidiären Sicherungseinsatz zugunsten der zivilen Behörden.
Subsidiärer Sicherungseinsatz der Armee anlässlich des WEF
- Auch 2009 leistet die Armee zu Gunsten der zivilen Behörden des Kantons Graubünden einen Assistensdiensteinsatz im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen rund um das Jahrestreffen des World Economic Forums (WEF). Der Einsatz von maximal 5000 Armeeangehörigen wurde im Dezember 2006 vom Parlament für die Jahrestreffen des WEF 2007, 2008 und 2009 bewilligt.
- Die Armee schützt Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Strom- und Wasserversorgung. Die Luftwaffe gewährleistet die Sicherheit im Luftraum und führt Überwachungsflüge und Lufttransporte durch. Die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze der Region Davos wird am 23. und 26. Januar 2009 von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie durchgehend vom 27. Januar 2009, 08.00 Uhr, bis 02. Februar, 18.00 Uhr, eingeschränkt.
- Durch die Wahrnehmung ihres Auftrags entlastet die Armee die Polizei und ermöglicht es dieser, ihre Mittel konzentriert einzusetzen. Der Assistenzdiensteinsatz der Armee dauert längstens vom 19. Jaunar bis 02. Februar 2009 und verursacht voraussichtlich Mehrkosten gegenüber den normalen Wiederholungskursen, welche die eingesetzten Truppen so oder so zu leisten hätten, von zirka 2 Millionen Franken.
- Dabei kommen in Davos selbst während dem eigentlichen WEF mit wenigen Ausnahmen nur die Profisoldaten der Militärischen Sicherheit zum Einsatz; Sie sind mit Aufgaben im Bereich Personenschutz und Zutrittskontrollen betraut. Das Gros der Milizangehörigen der Armee, welche Be- und Überwachungsaufträge ausführen, gelangt ausserhalb Davos zum Einsatz.
- Explizit nicht vorgesehen ist der Einsatz von Armeeangehörigen für Ordnungsdienstaufträge; Solche sind Sache der Polizei. Im Rahmen ihrer Aufträge können sich die Armeeangehörigen auf die «Verordnung über die Polizeibefugnisse Armee» (VPA) abstützen. Nicht zum Tragen gelangen dabei die Bestimmungen der VPA, welche den Einsatz der Waffe zur Durchsetzung des Auftrags regeln. Die Durchsetzung des Auftrags mit Waffengewalt ist nur bei einigen wenigen, abschliessend definierten Objekten statthaft.
- Im Weiteren unterstützt die Armee die zivilen Behörden im Kanton Graubünden in den Bereichen Logistik, Führungsunterstützung, Koordinierter Sanitätsdienst (KSD) und der Abwehr von chemischen oder biologischen Bedrohungen. Schliesslich hat die Armee den Auftrag, jederzeit in der Lage zu sein, auf eine Krise oder ein ausserordentliches Ereignis – auch ausserhalb des Einsatzraumes WEF – reagieren zu können.