Richtigstellungen 2008
«Armee-Scharmützel im Nationalrat»
Laut einem NZZ-Artikel vom 2. Oktober 2008 krisierte Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG), das Konzept der Raumsicherung sei uneinheitlich, unklar und werde unterschiedlich interpretiert. Zudem behauptete Nationalrat Jo Lang (Al/ZG), Verteidigungsarmeen seien so überholt wie das Festhalten an Stadtmauern.
Raumsicherung
Der Begriff «Raumsicherung» entstammt dem Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2000) und dem Armeeleitbild XXI (ALB XXI).
Auf der Stufe Armee sind die massgebenden Ausführungen über die Raumsicherung in den Führungsreglementen der Armee zu finden, und zwar in der Operativen Führung (OF XXI), der Taktischen Führung (TF XXI) und in den jeweiligen Ergänzungen der beiden Reglemente zur Raumsicherung (Ergänzung OF XXI, Ergänzung TF XXI), welche 2007 in Kraft getreten sind.
Um allfällige Unklarheiten zu vermeiden, erfolgte der gesamte Erarbeitungsprozess dieser Ergänzungen unter Einbezug der zivilen Partner und auf der Grundlage der durch die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und das VBS gemeinsam erarbeiteten «Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit».
Eine Raumsicherungsoperation wird durch die zivilen Behörden eingeleitet und findet in enger Zusammenarbeit mit diesen statt.
Eine Raumsicherungsoperation ist die Antwort der Armee auf die Bedürfnisse der zivilen Behörden und deshalb immer massgeschneidert. Auf Grundlage der gültigen Führungsregelemente ist die Armee bereit, flexibel auf die Erfordernisse der zivilen Behörden einzugehen und die Raumsicherung militärisch umzusetzen.
Eine Raumsicherungsoperation soll stabilisierend wirken und dient dazu, eine absehbare oder akute Krisenlage für Land und Volk zu bewältigen. Sie ist Teil der übergeordneten Massnahmen des Staates zur Vorbeugung und Eindämmung von Gewalt strategischen Ausmasses.
Es geht also um die Leistung der Armee zur Gewährleistung und Stärkung der Sicherheit der Bevölkerung. Zudem geht es um die Wahrung der Funktions- und Handlungsfähigkeit von Bund und Kantonen.
Die Leistung der Armee wird durch die zivilen Behörden beantragt. Wie weit der Einsatz des Militärs gehen kann, wird durch sogenannte Einsatzregeln definiert, welche die Umstände und Voraussetzungen für die einsetzbaren Mittel und Methoden festlegen. Über die Ausgestaltung der Einsatzregeln entscheiden schlussendlich die zivilen Behörden.
Das Konzept der Raumsicherung ist militärisch klar definiert und basiert auf politischen und zivilen Vorgaben.
Masterplan/Fähigkeitslücken
Das bis ans Ende des letzten Jahrhunderts gepflegte Konzept der Grenzverteidigung der Armee mit dem Verschwinden der Stadtmauern zu Beginn der Neuzeit zu vergleichen, greift eindeutig zu kurz. Die Mauern verschwanden nicht einfach, sondern wandelten sich unter der Bedrohung der Bronzekanonen zu Sternschanzen. Die Grenzverteidigungsarmee (Konzept Armee 61) aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich inzwischen zu einer modernen und vor allem flexiblen Antwort auf die wahrscheinlichen Risiken gewandelt.
Die Ausrichtung der Planung auf eine Bedrohung ist wichtig und entspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Armee, indem sie der Kriegsverhinderung dient und zur Erhaltung des Friedens beiträgt und das Land und seine Bevölkerung verteidigt. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen.
Die Bedrohung wandelt sich, deshalb muss eine Antwort flexibel und angepasst sein. Im Kern, so auch in der Botschaft zur neuen Verfassung, steht immer noch der Auftrag, dass das Land vor einem militärischen Angriff zu schützen ist. Die heutige Fähigkeitsentwicklung bildet das auch ab, allerdings ist der Aufbau von neuen Fähigkeiten für die Abwehr eines militärischen Angriffs verlangsamt, denn die reduzierten Mittel (Personal, Finanzen) haben die Konsequenz, dass auf Dauer nur noch mittels Aufwuchs die Abwehr eines militärischen Angriffs gemeistert werden kann.
Die Voraussetzung für einen Aufwuchs ist der Erhalt der Kernfähigkeiten mit dem entsprechenden Technologiegrad. Somit gibt es eine Fokussierung auf die Kernfähigkeiten und damit eben durchaus auch ein Verzicht auf altbewährtes (Entwicklungsschritt 08/11); im Augenblick nicht unbedingt Notwendiges wird aufgeschoben, bis entweder die politische Majorität den Auftrag präzisiert oder adaptiert oder die Bedrohungslage sich so ausserordentlich und rasch verändert, dass gehandelt werden muss. Um die Armee methodisch und systematisch den Veränderungen von Umwelt und Risiken anzupassen, benutzt die Führung der Armee den Fähigkeitsansatz. Dieser stellt eine optimale Weiterentwicklung der Armee unter den gegebenen knappen Mitteln sicher. Er ist zudem international anerkannt und wird als Methode in vielen anderen Ländern ebenfalls verwendet.
«Einladung zur Ausmusterung»
Unter dem Titel «Einladung zur Ausmusterung» kommentierte der «Tages-Anzeiger» am 11.11.2008 die neuen Richtlinien zur Rekrutierung. Der dazugehörige Artikel stellt verschiedene Tatsachen ungenau oder gar verdreht dar. Der Oberfeldarzt, Divisionär Gianpiero Lupi, nimmt wie folgt Stellung:
Geltende Richtlinien
Die „Nosologia Militaris“ (NM) ist das militärmedizinische Dokument des Oberfeldarztes, in welchem die Richtlinien für die Beurteilung der Tauglichkeit der Stellungspflichtigen und der AdA für den Militärdienst bzw. den Zivilschutzdienst festgehalten werden. Die letztmals auf 1.1.1999 in Kraft getretene Ausgabe musste einer Revision unterzogen werden, um den Fortschritten und neuen Erkenntnissen der Medizin Rechnung zu tragen und die Erfahrungen aus dem Bereich der militärärztlichen Beurteilung und Versorgung der Stellungspflichtigen und der Truppe einfliessen zu lassen. Die Revision erfolgte unter Mitarbeit der fest angestellten Ärzte des VBS und unter Beizug von Fachspezialisten, diese meisten mit Militär-Erfahrung und universitärem Lehrauftrag. Eine Probeausgabe wurde für den ausschliesslichen Gebrauch in den Rekrutierungszentren im Sommer 2007 eingesetzt. Die auf Grund der gemachten Erfahrungen angepasste definitive Version für die ganze Armee trat am 1.6.2008 in Kraft.
Es ist zu bemerken, dass die NM eine generelle Beurteilung vorgibt. Im Einzelfall kann, auf Beschwerdeantrag des AdA hin, durch eine spezielle Untersuchungskommission, eine Person trotz zwingend vorgegebenem NM-Entscheid als militärdiensttauglich beurteilt werden. Dies ist z.B. relativ häufig bei hohen Sehkraftkorrekturen, welche gemäss NM zwingend untauglich sind. Diese individuellen Entscheide sind allerdings ohne Präjudiz für andere Fälle.
Wesentliche Neuerungen
Die wesentlichen Neuerungen wurden im September 2008 in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert. Die NM schreibt für bestimmte Krankheitsbilder nicht einen zwingenden Untauglichkeitsentscheid vor, sondern gibt nur eine Empfehlung ab, womit der Rekrutierungsarzt bzw. die Ärzte der Untersuchungskommissionen (UC) jeden Fall individuell unter Einbezug ihrer Erfahrung beurteilen können. Die meisten Neuerungen sind ohne wesentlichen Einfluss auf die Tauglichkeitsrate, weil sie nur wenige Stellungspflichtige betreffen. So machen Veganer (vorwiegend ethisch begründeter Verzicht auf tierische Produkte im weitesten Sinn, auch in der Kleidung) nach einer Deutschen Untersuchung 0.05 % der männlichen Bevölkerung aus. Dies würde bei uns 15 bis 20 untaugliche Veganer pro Jahr bedeuten; nach Angaben der Rekrutierungsärzte sind es aber deutlich weniger, die aus diesem Grund untauglich erklärt werden.
Das Vorliegen einer Herzkranzverengung hat neu wegen des Risikos eines plötzlichen Herztodes eine zwingende Untauglichkeit zur Folge; bei Stellungspflichtigen ist diese Krankheit aber eine absolute Rarität. Das gleiche gilt für gesicherten Bluthochdruck, der neu bei Stellungsplfichtigen und Rekruten zwingend zur Untauglichkeit führt. Schliesslich wird der Konsum von Designerdrogen (z.B. Ecstasy) nicht mehr mit demjenigen von Cannabis gleichgesetzt, sondern dem Konsum von harten Drogen gleichgestellt. Akute Vergiftungen oder gelegentlicher exzessiver Konsum mit harten Drogen, neu lediglich inklusive Designerdrogen, wird auf Grund einer fachärztlichen Exploration mit Zeugnis beurteilt und führt in der Regel zur Untauglichkeit, aber nicht zwingend. Von "Einwerfen einer Ecstasy-Pille vor der Rekrutierung, um untauglich zu werden, kann nicht die Rede sein.
Akute Intoxikationen und gelegentlicher exzessiver Konsum/Räusche mit Designerdrogen ist isoliert, ohne andere tauglichkeitsrelevante psychische Störungen selten. Die Einreihung von Designerdrogen bei den harten Drogen statt wie bisher bei den weichen, wird die Tauglichkeitsrate, wenn überhaupt, marginal senken.
Wegen einer HIV-Infektion unter antiviraler Medikation stehende ausexerzierte AdA waren bisher tauglich. Neu wird für einen Tauglichkeitsentscheid ein Facharztzeugnis und eine kompatible militärische Funktion verlangt, sonst Untauglichkeit empfohlen.
Diesen wenigen, sich negativ auf die Tauglichkeitsrate auswirkenden Neuerungen steht eine ganze Reihe von „Lockerungen“ von Tauglichkriterien gegenüber. Diese dürften per Saldo eher zu einer moderaten Zunahme der Tauglichkeitsrate führen. Sie wurden eingeführt, weil die Fortschritte der Medizin dazu geführt haben, dass gewisse Krankheiten zuverlässiger behandelt oder sogar geheilt werden können. Es wird damit bei diesen auf Grund der Neuerungen tauglichen Stellungspflichtigen auf keinen Fall ein höheres Risiko von Gesundheitsschädigungen eingegangen. Zahlenmässig am meisten ins Gewicht fallend ist das Asthma bronchiale (bei rund 5 % der untauglichen Stellungspflichtigen bisher ein zwingender Untauglichkeitsgrund). Hier ist neu bei leichtem Schweregrad und stabiler medikamentöser Einstellung die Tauglichkeit gegeben. Bei den immer häufiger diagnostizierten sogenannten hyperkinetischen Störungen bzw. dem sogenannten ADHS sind die Untauglichkeitskriterien nicht mehr so streng, hier zusätzlich nicht zuletzt aufgrund sehr vieler Rekurse. Das Vortäuschen eines Somnambulismus (Schlafwandeln) ist relativ schwer zu widerlegen und die Störung wird beim ärztlichen Fragebogen statistisch gesehen zu häufig erwähnt, oft allerdings vor dem Arzt dann bei "Nachbohren" widerrufen. Diese Diagnose führt nicht mehr zwingend zur Untauglichkeit und lässt so dem Militärarzt Spielraum für eine differenzierte Bewertung der Angaben. Gewisse Herzrhythmusstörungen, bedingt durch Anomalien der Leitungsbahnen des Herzens, können heute mit einem relativ einfachen Eingriff geheilt werden und die Stellungspflichtigen sind neu tauglich. Weitere "Lockerungen" sind im Bereich der Augenkrankheiten vorgenommen worden, bei denen heute viele Visusstörungen operativ oder mit neuen Sehhilfen korrigiert werden können. Ebenso sind die Kriterien bei den Gehörswerten angepasst worden. Bei Untergewichtigkeit liegt die Grenze für Untauglichkeit nicht mehr bei einem BMI von 20, sondern erst bei 18. Schliesslich sind bei gewissen orthopädischen Leiden und Verletzungen die Karenzfristen angepasst worden.
Hinweise im Bericht zur Wehrgerechtigkeit
Neben der detaillierten Publikation in der Fachpresse ist von Seiten VBS im Bericht zur Wehrgerechtigkeit summarisch auf die Änderungen in der neuen NM hingewiesen worden. Der Oberfeldarzt hat dazu auch in Interviews (z. B. NZZ am Sonntag, 6.1.08, Seite 11), Stellung genommen. Die NM ist klassifiziert und integral nur Militärärzten und autorisierten anderen Empfängern zugänglich.
«Armee schickt 70 Rekruten heim»
Unter dem Titel «Keine Betten frei - Armee schickt 70 Rekruten heim» behauptete der «Blick» am 29.10.2008, dass bei RS-Beginn am Standort Kloten/Bülach Chaos geherrscht habe. Der Artikel stellt verschiedene Tatsachen ungenau oder falsch dar. Vor allem trifft nicht zu, dass «viel zu viele Männer aufgeboten» wurden und zu wenig Betten zur Verfügung gestanden haben.
Richtig ist: Niemand wurde aus der Uem/FU RS 62-3 gegen seinen Willen nach Hause geschickt. Von den am Montag, 27. Oktober 2008 eingerückten 1102 Rekruten wurden gleichentags insgesamt 58 entlassen. Diese teilten sich wie folgt auf:
- 32 Entlassungen aus medizinischen Gründen
- 19 Entlassungen mit gleichzeitigem Einverständnis, die RS im Jahr 2009 zu absolvieren; diese Personen erklärten sich dazu freiwillig einverstanden
- 1 administrative Entlassung
- 6 Übertritte in eine andere Winter-RS
Ein derartiges Vorgehen ist nicht neu und passierte in den personalintensiven Winter-Rekrutenschulen auch nicht zum ersten Mal. Im Gegenteil: Die Armee war sich bewusst, dass bestimmte Winter-Rekrutenschulen in diesem Jahr (Pz RS, Inf RS Bière, Art RS sowie Uem/FU RS) vor allem wegen fehlendem Lehrpersonal zuwenig Ausbildungskapazität haben. Aus diesem Grund wurden folgende Massnahmen ergriffen:
- Im Gegensatz zum Vorjahr wurden rund 3000 Rekruten weniger aufgeboten (rund 9400 statt rund 12300).
- Im August wurde die Rekrutierung für den 3. RS-Start 08 gestoppt und Dienstverschiebungsgesuche grosszügig bewilligt.
- Mit einem wöchentlichen Controlling wurde die Entwicklung je Einrückungsort und Schule verfolgt und dann Mitte September entschieden, dass an den Standorten Thun, Bière, Liestal und Kloten Rekrutierungsoffiziere beim Einrücken anwesend sein werden, um allfällige Überkapazitäten nach der sanitarischen Eintrittsmusterung umteilen zu können. Bei den Schulen Moudon, Freiburg und Thun wurden zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. In der Pressemitteilung vom 24. Oktober hat die Armee auch aktiv darauf hingewiesen.
Definitiv falsch ist die im Artikel gemachte Aussage, dass 20 bis 30 Prozent der aufgebotenen Rekruten nicht einrücken würden. Korrekt ist: In Kloten/Bülach sind am Tag des RS-Starts 24 Personen nicht eingerückt.
Entgegnungen zu BLICK
Unter dem Titel "Unsere Schrott-Armee" holt der "Blick" am 29.08.2008 zu einem Rundumschlag gegen die Armee aus und kommt zum Schluss: "teuer und schrottreif".
Von den Einsätzen und Leistungen der Armee ist bedauerlicherweise mit keinem Wort die Rede. Auch die Rolle der Armee in der nationalen Sicherheitskorporation – etwa in der Katastrophenhilfe – wird nicht erwähnt.
Folgende Punkte gibt es weiter zu sagen:
Einleitung: Die Armee kostet nicht 10 Milliarden, sondern 3,7 Mia. Fr. (im Jahr 2008).
Drohnen: Die Drohne kann wegen Sicherheitsbestimmungen des BAZL nicht ohne Begleitung fliegen. Bis 3000 Meter Höhe wird in der Schweiz im Sichtflug-Prinzip geflogen; Weil eine Drohne kein Pilot hat, muss ein Begleitflugzeugführer sicherstellen, dass Zivilflugzeuge erkannt und Kollisionen verhindert werden. Mit Freund/Feind-Erkennung hat das nichts zu tun.
Militärische Bauten: Auslastung des Panzerschiessplatzes Wichlen ist nicht 100 Prozent, weil der Schiessplatz im Winter so gut wie nicht benützt werden kann. Die Belegung während den Sommermonaten ist gut (fast 100 Prozent); Die Wintermonate werden aufgrund der Planungsunsicherheit ausgespart, weil bei der Belegungsplanung stets davon ausgegangen werden muss, dass Winterwetter den Schiessbetrieb verunmöglicht.
Beförderungen: Die Aussage, die hier kolportiert wird ("wer kein Verfahren am Hals hat, wird nicht befördert"), ist falsch. Die Bestimmungen für Beförderungen sind klar geregelt.
Wachtdienst: Es haben sich vereinzelt Unfälle mit der Schusswaffe ereignet. Sie werden von der Militärjustiz untersucht.
Munition: Es ist falsch, dass der Armee "die Böller fehlen". Bei wenigen Typen von Übungsmunition der Schweizer Armee ist es zu zeitlich begrenzten Engpässen bei der Auslieferung an die Truppe gekommen. Davon nicht betroffen ist die Kriegsmunition. Die Ausbildung der Truppe bleibt aber gewährleistet, indem die Engpässe mit truppeninternen Umlagerungen ausgeglichen und Ausbildungsmodule vermehrt auf Simulatoren durchgeführt werden.
Panzer: Bei der U "JUPITER 29" blieb ein einzelner Panzer in der Thur stecken, weil er zu schnell in den Fluss fuhr. Aus einem falschen Fahrverhalten eine generelle Fehlplanung beim Heer abzuleiten, ist falsch.
Generäle: Es ist richtig, dass der Übungsbericht zu "STABILO" Mängel aufgezeigt hat. Eine Übung ist dazu da, Schwächen aufzuzeigen. Die Armeeführung scheut sich nicht davor, Fehler und Schwächen zu identifizieren und an der Verbesserung zu arbeiten.
Elektronik: Das FABIS (Führung ab Bern Informationssystem) ist ein System, das seit mehr als 20 Jahren im Einsatz ist und abgelöst werden soll. Eine Inkompatibilität zum Führungs- und Informationssystem des Heeres (FIS HE) ist systembedingt: FABIS ist aus Sicherheitsgründen ein geschlossenes System und nicht für die weitergehende EDV-Vernetzung gedacht.
Flugzeugflotte: Diese Aussage ist an den Haaren herbeigezogen. Der Zustand der Flugzeugflotte ist gut, wie der EURO08-Einsatz gezeigt hat.
Logistik: Es ist in den letzten Jahren ein Ungleichgewicht zwischen Aufgaben, Mittel und Leistungen entstanden. Mit den eingeleiteten Optimierungsmassnahmen soll das Gleichgewicht mittel- und langfristig wieder erreicht werden.
15 Millionen Budget für Landschäden
Unter diesem Titel erschien im "NEWS" vom Freitag, 22. August 2008 ein Artikel über die Volltruppenübung "JUPITER 29", welcher die titelerwähnte Tatsache ungenau und falsch darstellt.
Entgegen dem im NEWS-Titel suggerierten Sachverhalt wurden durch das Schadenzentrum VBS keine 10 bis 15 Millionen Franken für allfällige Landschäden für die Volltruppenübung "JUPITER 29" budgetiert. Es handelt sich bei dieser Summe um die gesamten Aufwendungen des Schadenzentrums VBS vom Jahr 2007. Unter der Rubrik Land- und Sachschäden werden Personen-, Tier-, Wald-, Land und andere Sachschäden bearbeitet, welche Dritten in Zusammenhang mit Tätigkeiten der Schweizer Armee widerfahren sind. Diese belaufen sich für das Jahr 2007, diversifiziert auf drei Truppenübungen, auf 3.9 Millionen Franken.
Schluss mit Rambo-Kursen,
Unter diesem Titel erschien im "Blick" vom Dienstag, 29. Juli 2008, ein Artikel über die Abschaffung der Commandokurse, der einige Tatsachen ungenau oder sogar falsch darstellt.
"Rambo-Kurse"
- Die fiktive Figur Rambo ist ein Vietnamveteran, der vom Krieg traumatisiert heimkommt und dort seine "Gegner" in vier Hollywood-Filmen mit massivem Einsatz von Munition, Sprengstoff und roher Gewalt besiegt. Im Commandokurs hingegen werden Infanterie-Aufklärer ausgebildet. Ihr Job ist es, hinter gegnerischen Linien Informationen zu sammeln und diese zu übermitteln. Dafür müssen sie unentdeckt bleiben.
"Laut Insidern soll ein Kurs locker zwei bis drei Millionen kosten."
- Der Blick kolportierte schon im November 2004, dass die Durchführung des Commandokur-ses 2,5 Millionen Franken koste. Das ist nicht korrekt. Die Kosten entsprechen ungefähr denjenigen eines Wiederholungskurses einer 200-köpfigen Infanteriekompanie. In absoluten Zahlen macht das rund 180 000 Franken aus; Darin noch nicht enthalten sind die Kosten der Erwerbsersatzordnung.
Es sei seltsam, dass die Armee nicht früher gemerkt habe, dass die Commandokurse keinen konkreten Mehrwert für das Heer darstellen.
- Korrekt ist, dass der Commandokurs 1990 vom damaligen Korpskommandant Ulrico Hess ins Leben gerufen wurde, weil dieser das Know-how punkto Aufklärung auf Stufe Bataillon als ungenügend einstufte. In der Armee XXI sind Aufklärungsformationen im Gegensatz zur Armee 61 und zur Armee 95 organischer Bestandteil eines Infanterie-Bataillons. Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, den Kurs durchzuführen.
19. Mai 2008
Zur Blickausgabe vom Montag, 19. Mai 2008 stellt das Kommando SWISSINT folgendes richtig:
Entgegen dem im Blick-Titel suggerierten Sachverhalt "Swisscoy-Soldat verprügelt Schwule", hat kein Swisscoy-Soldat diese Tat begangen. Er hatte zum Zeitpunkt der Tat weder einen Vertrag mit SWSSINT noch war er Teil eines Swisscoy-Kontingentes.
Auch die Blick-Behauptung "Er darf trotzdem weiter Dienst tun" entspricht nicht den Tatsachen. SWISSINT hat nicht entschieden, die betreffende Person im Einsatz zu belassen.
Blick wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zurzeit Abklärungen laufen (SWISSINT hat erst seit letztem Donnerstag, 15. Mai 2008 Kenntnis vom Fall), den Mann allenfalls schon vor dem in Kraft treten der Rechtsgültigkeit des Urteiles aus dem Einsatz zurück zu ziehen.
SWISSINT wollte sich damit klar alle Optionen in diesem Fall offen halten.
Ebenso wenig stimmt auch folgende Blick-Behauptung: "Trotz 21'000 Franken bedingter Geldstrafe und 500 Franken Busse ist der Schwulenhasser bei der Swisscoy im Kosovo stationiert..." Tatsache ist, dass SWISSINT ihn nicht trotz der Busse stationiert hat. Bei Urteilsverkündung war er ja bereits im Kosovo stationiert. Beim Rekrutierungsgespräch, welches vor dem Einsatz stattfand, hatte er das laufende Verfahren gegen ihn verschwiegen.