Entstehung und Entwicklung der Militärpolizei
Die Militärgendarmerie im 19. Jahrhundert
Wie die Zivilbevölkerung, hatte auch die Schweizer Armee seit je her das Bedürfnis und die Pflicht, in den eigenen Reihen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. So entstanden im Verlaufe der Zeit in der Armee verschiedene polizeiliche Dienste, wie zum Beispiel die Dienste der Hilfspolizei oder die Dienste der Strassenpolizei. Aufgeboten und eingesetzt wurde diese Feldgendarmerie – wie sie in ihren ersten Anfängen hiess – mehrfach im Rahmen gesamt-schweizerischer Armeemanöver. Dokumentiert ist der erste dieser Einsätze Ende des 19. Jahrhunderts. Die ersten Anstösse, eine Militärgendarmerie zu Gunsten der Schweizer Armee ins Leben zu rufen, gehen jedoch bis ins Jahr 1848 zurück. Diese beruhten auf drei Bedürfnissen:
Erstens suchte man immer wieder gut ausgebildete, bewaffnete und vor allem vertrauens-würdige Soldaten für den Stafettendienst (sogenannter Kurierdienst) von klassifizierten Akten und Nachrichten zwischen den Kommandostellen und Kommandoposten.
Zweitens lag die Erkenntnis vor, dass der Truppenkommandant alleine nicht in der Lage war, sämtliche Vorfälle in seiner Einheit auf strafrechtliche Relevanz abzuhandeln und zu rappor-tieren.
Und drittens bestand zweifelsfrei schon damals das Bedürfnis des Justizorgans der Armee nach einem fachkompetenten Ansprechpartner in der Armee, der in der Lage war, besondere Aufträge der Militärjustiz abzuarbeiten .
Bereits in der Militärorganisation von 1874 kamen Angehörige der städtischen Polizeikorps in der Armee zum Einsatz. Die Angehörigen der kantonalen Polizeikorps hingegen waren von der Wehrpflicht befreit. Die damaligen Feldgendarmen trugen ihre zivilen Polizeiuniformen.
Schon sehr früh, nämlich am 3. Juli 1893, schrieb der Chef des eidgenössischen General-stabsbüros wie folgt:
„Schon unsere grösseren Friedensübungen weisen jeweils auf die Notwendigkeit eines mili-tärisch-organisierten Polizeidienstes bei und hinter den Truppen hin, und im Falle einer Ar-meeaufstellung ist eine geschulte, festorganisierte Heerespolizei bei der Milizarmee ebenso unentbehrlich wie bei den Armeen unserer Nachbarmächte, wo diese Institution schon von lange her eingeführt ist.“
Das Aufgabenspektrum war beachtlich und zeigt auf, über welche Ausbildung der damalige Feldgendarm – in Ergänzung eben zu seiner zivilen Ausbildung – verfügt haben muss:
- An erster Stelle stand der sogenannte Allgemeine Polizeidienst bei der Truppe. Im Bereich von Nachforschungen, Verzeigungen und Fahndungsdiensten sei auch hier noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass etliche dieser Aufträge ausschliesslich vom Justizstab der Armee zur Feldgendarmerie gelangten.
- Bei den sicherheitspolizeilichen Aufgaben ging es primär um den Schutz und die Siche-rung von Kantonnementen, Lagerplätzen und Kommandoposten aber auch um die Beobach-tung und Anhaltung von den der Truppe folgenden Taschendieben und Hochstaplern.
- Sitten- und Fremdenpolizei: Ihr Aufgabengebiet umfasste die Kontrolle und Wegweisung, eventuell Festnahme von den Truppen folgenden notorischen Dirnen, Landstreichern und anderweitig bekannten oder verdächtig erscheinenden Personen.
- Gesundheitspolizei: Unter diese Aufgabe fielen unter anderem die Kontrolle und Prüfung sämtlicher Esswaren, Getränke sowie der Masse und Gewichte.
- Zusätzliche Polizeiaufgaben: Darunter verstand man das Sammeln von Nachzüglern und Versprengten der Truppe, sowie das Abpatrouillieren des Gefechtsfeldes zum Schutze der Verwundeten und Toten gegen Ausplünderung.
Aufgaben und Tätigkeiten der Heerespolizei während dem Ersten und Zweiten Weltkrieg
Am 5. August 1914, also vier Tage nachdem das schweizerische Militärdepartement das Kriegsmobilmachungstelegramm erlassen hatte, wurde die erste Verordnung betreffend die Organisation der Heerespolizei in Kraft gesetzt. Diese hatte folgende Konsequenzen:
Die militärischen Polizeiorgane hiessen fortan Heerespolizisten, organisatorisch wurde die Heerespolizei fest der Generalstabsabteilung unterstellt, Voraussetzung für eine Einteilung waren eine absolvierte Rekrutenschule sowie der Nachweis, in einem Polizeikorps aktiv ein-geteilt zu sein. Die neu eingeteilten Heerespolizisten wurden unter anderem mit Pferd oder Fahrrad ausgerüstet beziehungsweise daran ausgebildet, sowie im Dienstbetrieb und Rap-portwesen unterrichtet.
Nicht zuletzt durch die Erweiterung des Aufgabengebietes im Bereich des Grenzschutzes wuchs die Heerespolizei bis am 23. Juli 1918 auf 1000 Mann an . Weshalb damals aus-schliesslich die damalige Heerespolizei für Grenzschutz- und Grenzpolizeiaufgaben beige-zogen wurde, ist aus dem nachstehenden Zitat von Oberstkorpskommandant Theophil Spre-cher von Bernegg ersichtlich.
„Die Truppe eignet sich nun einmal zur Erfüllung derartiger polizeilicher Aufgaben nicht. Es bedarf dazu einer besonderen Ausbildung und einer auf Erfahrung begründeten Vertrautheit mit den Besonderheiten des Polizeidienstes.“
Weiter kam dazu, dass gegen Ende des Ersten Weltkrieges die Heerespolizei zunehmend für die Bewachung von Festungsanlagen, sowie mit Aufträgen in Spionageangelegenheiten beauftragt wurde. 1933 wurde deshalb innerhalb der Organisation der Heerespolizei eine eigene Abteilung für Spionageabwehr gegründet.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg verfügte die Heerespolizei dann nur noch über eine „Hand-voll“ Heerespolizisten, dies deshalb, weil die kantonalen und städtischen Polizeikorps ihre Polizisten der Armee aus Bestandesgründen nur noch ungern zur Verfügung stellten. Dieser Umstand blieb bis und mit dem Ende der Armee 95 ein, die Bestände der neuzeitlichen Mili-tärpolizei, massgeblich erschwerender und einengender Faktor.
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden demzufolge in aller Eile neue Heerespolizisten rekrutiert und in sogenannten Einführungskursen der Heerespolizei umgeschult beziehungs-weise spezifisch geschult. Hier zeigte es sich, dass zu Beginn dieser Kurse, im Verhältnis zur auszubildenden Materie, zu wenige Tage eingeplant wurden. Der damalige Kurskommandant Major Müller schrieb in seinem Zwischenbericht an den Generaladjutanten wie folgt:
„Es hat sich gezeigt, dass 18 Tage einfach nicht ausreichen, um auch nur das absolut Uner-lässliche den Leuten beizubringen. Im Unterricht muss ein Tempo angeschlagen werden, das vielmehr einer ständigen Hetze gleichkommt und gedeihliches Unterrichten nicht erlaubt.“
Unter anderem aus diesem Grund befahl der damalige Generalstabschef Oberstkorpskom-mandant de Montmollin nach dem Zweiten Weltkrieg die Bildung eines Stabes Heerespolizei, der in der Lage war, die Geschäfte der Heerespolizei permanent zu führen, Angehörige der Polizeikorps zu rekrutieren und deren Ausbildung sicherzustellen .
Entwicklung der Heerespolizei in den Nachkriegsjahren
In den 50er Jahren begannen sich Vorfälle und vor allem Unfälle, bedingt durch die Motori-sierung der Armee, zu häufen. Dies betraf insbesondere den Waffenplatz Thun. Da die Hee-respolizei nicht permanent im Dienst war und demzufolge auch im Bereich der Prävention aus Kapazitätsgründen wenig bis gar nichts getan werden konnte, wurde im Jahre 1953 die Militärische Verkehrskontrolle (MVK) gegründet. Sie war die Vorgängerorganisation der Mili-tärischen Verkehrspolizei (MVP), die innerhalb der Armee 95 bis am 31.12.2003 existierte und aus Instruktionsunteroffizieren sowie einem Kommandanten als Instruktionsoffizier zu-sammengesetzt war. Angestellt als Instruktionsunteroffiziere wurde, wer über eine zivile Poli-zeiausbildung verfügte. Beim Übertritt in die Armee absolvierte er zudem die Ausbildung zum Instruktionsunteroffizier.
Insbesondere im Bereich der Prävention waren die Angehörigen der damaligen Militärischen Verkehrskontrolle nicht nur sehr aktiv, sondern auch erfolgreich. Die zahlreichen Unfallverhü-tungsvorträge sowie die Truppen begleitenden Instruktionsaufgaben im militärischen Stras-senverkehr bewährten sich. Als Konsequenz daraus stationierte man auf dem Waffenplatz Thun fortan ein permanent anwesendes militärischen Polizeiorgan.
Bis zur Umsetzung der Armeereform von 1961 leistete die Heerespolizei ihre Dienste im Rhythmus der grossen Verbände und Territorialkreise, denen sie zugeteilt war. Die Unter-stellungsverhältnisse, sowie die Arbeitstechnik und –taktik schienen sich, so weit bekannt, bewährt zu haben. Trotzdem gab die Armeereform Anlass dazu, im Jahre 1963 und 1964 je eine neue Dienstvorschrift für die Heerespolizei zu erlassen. Beide Dienstvorschriften ba-sierten auf der Verordnung über die Heerespolizei vom 29. September 1952.
Eine Änderung erfuhr der Dienstzweig Heerespolizei erst wieder 1972.
Die Heerespolizei wurde damals aus den grossen Verbänden und den Territorialkreisen her-ausgelöst. Neu schuf man selbstständige Heerespolizeikompanien, die den Armeekorps zu-geteilt waren. Parallel zu dieser organisatorischen Reform wurden mehrheitlich permanente Heerespolizei Posten eingeführt. Damit wurde die Einsatzbereitschaft aber auch die Er-reichbarkeit der Heerespolizei verbessert.
Die Zusammenarbeit zwischen der Heerespolizei und der zivilen Polizei wurde stetig optimiert und die gegenseitige Unterstützung funktionierte im Allgemeinen einwandfrei.
Diese Tatsache ist darauf zurück zu führen, dass es sich bei den Angehörigen der Heeres-polizei in der Regel um Berufs- ja sogar Arbeitskollegen der zivilen Polizisten handelte. Zudem wurden seit dem Beginn des zweiten Weltkrieges mit der entsprechenden Verordnung, respektive dem Reglement HP kontinuierlich die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der Heerespolizei, sowie die Zusammenarbeit mit der zivilen Polizei geschaffen und ausge-baut.
Durch diese gemeinsame Basis entstand zwischen diesen beiden polizeilichen Organen ein zum Teil sehr enges Arbeitsverhältnis. Es kam in der Folge auch zu keinem Konkurrenzver-hältnis mehr. Im Gegenteil: Man war sich auf der Basis der bestehenden Verordnung zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung verpflichtet.
Von der Heerespolizei zur Militärpolizei
Mit der Armeereform 95 wurde das Kommando Militärische Sicherheit gegründet, unter wel-chem sich das Kommando der Militärischen Verkehrspolizei und die Sektion Militärpolizei befanden. Auch in der Armee 95 war das Kommando der Militärischen Sicherheit immer noch dem Generalstabschef direkt unterstellt.
Die Heerespolizei wurde fortan jedoch Militärpolizei genannt, da sie ja nicht nur dem Heer dient, sondern der Gesamtheit der Armee.
Im personellen Bereich wurden mit den kantonalen und städtischen Polizeikorps Vereinba-rungen getroffen, die eine reibungslose und permanente Rekrutierung von zivilen Polizisten zuliess. Diese neu geregelte Art der Rekrutierung bewährte sich jedoch nicht überall, weshalb das Seilziehen um personelle Ressourcen zwischen der Armee und den Kantonen eine Art der Fortsetzung fand.
Mit den aktiven Beiträgen der Schweizer Armee in der Friedensförderung war auch für die Militärpolizei der Zeitpunkt gekommen, im Ausland Dienst zu leisten und den militärischen Polizeidienst als sogenannte Kontingentspolizei sicherzustellen.
Mit der Armee XXI und der Fusion der Militärischen Sicherheit der A 95 mit den Angehörigen des Festungswachtkorps sind wir in der Gegenwart angelangt.
Aus der neuen Militärischen Sicherheit wurde ein teilprofessionalisierter Grosser Verband gebildet mit einer Berufskomponente und den Milizformationen.
- Powerpoint History MP -1848 bis 2003
Publiziert am: 22.09.2011 | Grösse: 5536 Kb | Typ: PDF

