Zeitunteroffizier

Vielseitig und interessant: Die Zusammenarbeit mit Menschen und moderne Technologie sind prägend bei Berufen in der Schweizer Armee. Zum Beispiel als Zeitunteroffizier.
Zeitunteroffiziere werden durch die Armee angestellt und übernehmen Verantwortung in Ausbildungskursen, Schulen oder im Einsatz. Sie unterstützen die Berufsmilitärs und ausnahmsweise die Militärverwaltung in den Bereichen Ausbildung, Führung und Administration.
Meist ist die Anstellung als Zeitunteroffizier der Einstieg in die militärische Berufskarriere.
Ausbildung
Die Zeitunteroffiziere absolvieren verschiedene Fachkurse und weitere spezifische Ausbildungen. Anders als die Berufsmilitärs werden sie nicht vollumfänglich, sondern funktionsbezogen ausgebildet. Zu Beginn ihrer Tätigkeit basieren sie auf den Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche sie sich in ihrer Milizfunktion angeeignet haben.
Anstellungsvoraussetzungen
Als Zeitunteroffiziere können Personen angestellt werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Einen Fähigkeitsausweis einer Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer nach dem BBG
oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer staatlich anerkannten Schule
- Angehörige der Schweizer Armee im Range eines Unteroffiziers
- Gute Qualifikationen aus den bisherigen Militärdienstleistungen
- Einwandfreier Leumund (keine Einträge im Strafregister und im Betreibungsregister)
- Tauglich für die Berufsversicherung der Militärversicherung
Entwicklungsmöglichkeiten
Erst, wenn ein Unteroffiziersgrad erreicht ist, kommt ein Angehöriger der Schweizer Armee als Zeitunteroffizier in Frage. Meist ist dieser Einsatz der Einstieg in die militärische Berufskarriere. Bei Eignung und Neigung können Zeitoffiziere und Zeitunteroffiziere für eine militärische Berufsausbildung gewählt werden.
Die Informationen zu den spezifischen Werdegängen finden Sie bei den verschiedenen Berufskategorien aufgeführt.


Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen der Zeitunteroffiziere unterscheiden sich zum Teil wesentlich von denjenigen der zivilen Bundesangestellten. Die wichtigsten Rahmen- und Arbeitsbedingungen finden Sie hier tabellarisch zusammengestellt und mit dem entsprechenden Gesetzestext verlinkt.
Rechtliche Grundlagen
Das Wichtigste in Kürze

Für eine Anstellung als Zeitmilitär kommen angehörige der Schweizer Armee mit einem Offiziers- oder Unteroffiziersgrad in Frage.
Angehörige der Armee mit einem Mannschaftsgrad (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter) werden nicht angestellt!