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Schweizer Armee

Verifikation

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - Wiener Dokument 1999

Im Bereich der konventionellen Waffen liegt das Schwergewicht der schweizerischen Aktivitäten zu Rüstungskontrolle und Abrüstung vor allem auf den im Rahmen der OSZE vereinbarten Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM).

Diese umfassen Verifikationsmechanismen wie Austausch militärischer Information, gegenseitige Überprüfungen, Inspektionen sowie Kontaktanlässe, die Ankündigung und Beobachtung militärischer Aktivitäten, sowie allgemeine Regeln für die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von sicherheitspolitischen Krisen.

Die Schweiz beteiligt sich u.a. an folgenden Regimes und Dokumenten der OSZE:

  • Wiener Dokument 1999;
  • Weltweiter Austausch militärischer Information;
  • OSZE Verhaltenskodex zu Politisch-Militärischen Aspekten der Sicherheit;
  • OSZE Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen;
  • Praxishandbuch für Kleinwaffen und Leichte Waffen (2003);
  • OSZE Dokument zu Überschüssen konventioneller Munition (2004);
  • OSZE Praxishandbuch für konventionelle Munition (2008).

Die Schweiz ist nicht Mitglied des „Vertrags über den offenen Himmel" (Open Skies) und des „Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa" (KSE).

Verifikationsmechanismen

Artilleriekanone

Ein wichtiger Bestandteil der Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM) sind die Verifikationsmechanismen des Wiener Dokuments 1999.

 Es gilt zu unterscheiden:

  • Überprüfung (WD 99 § 107 - 137);
  • Inspektion (WD 99 § 74 - 106);
  • Kontaktanlässe (WD 99 § 19 - 37);
  • Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten (WD 99 § 47 - 60).

Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW)

Das VBS begleitet passive Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) von militärischen und zivilen Einrichtungen.

Das Labor Spiez und andere Betriebe der chemischen Industrie unterliegen gemäss dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), welches am 29.04.97 in Kraft getreten ist, regelmässigen Inspektionen durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW).
Inspektionen (Erst-, Routine- und Verdachtsinspektionen) werden von der OPCW, der internationalen Kontrollorganisation mit Sitz in Den Haag, durchgeführt. Die Inspektorenteams sind international zusammengesetzt. Sie vertreten die OPCW, nicht ihr Herkunftsland. Ein Team besteht aus 3 - 6 Inspektoren. Die Einreise im Falle einer Verdachtsinspektion ist frühestens 12 Stunden, bei Erst- oder Routineinspektionen in der Regel 3-5 Tage nach Eingang des Inspektionsersuchens gestattet.

Mit Erst- und Routineinspektionen werden ausgetauschte Informationen über die gemeldeten Anlagen überprüft. Mit der "Erstinspektion" ist die erste dieser Inspektionen gemeint. Dabei wird eine Vereinbarung über die zu inspizierende Einrichtung (Facility Agreement) vorbereitet. Diese Vereinbarung dient dazu, die künftigen Routineinspektionen zu planen.

In diesem Zusammenhang hat die Verifikation als Mitglied der nationalen Behörde in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:

  • Leitung der OPCW Inspektionen, die das Labor Spiez betreffen oder bei der Inspektion anderer militärischer Einrichtungen sowie bei Verdachtsinspektionen, die vorwiegend militärische Einrichtungen betreffen;
  • Unterstützung des SECO bei Inspektionen im zivilen Bereich (chemische Industrie).

Dayton Abkommen (General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina)

Inspektoren bei der Arbeit

Die Schweiz stellt Experten für die Umsetzung des Dayton Abkommens im ehemaligen Jugoslawien zur Verfügung (Art IV des Annex 1B) bis zu seiner Suspendierung im Herbst 2004 wurde auch die Umsetzung von Art II seitens der Schweiz mit „Inspectors und Escort Assistants" unterstützt.


Im Rahmen des Artikel IV leistet die Schweiz (Sub-Regional Arms Control) als „Assisting Country" einen Beitrag zur regionalen Stabilität. „Assisting Countries" stellen "Inspectors und Escort Assistants" zur Verfügung und unterstützen und beraten die jeweiligen Inspektions- resp. Begleitteams.

 

Verifikationskooperation

Verifikationskooperation beinhaltet einerseits Fachgespräche mit Vertretern ausländischer Verifikationszentren (unter anderen mit dem Zentrum für Verifikation der Bundeswehr [ZVBw], der Unité française de vérification [UFV], dem Italienischen Centro Interforze per la Verifica degli Armamenti [CIVA] oder der britischen Joint Arms Control Implementation Group [JACIG] als Hauptpartner).

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Verifikationszentren ermöglicht eine aktive Ausbildungs- und Einsatzunterstützung, sei dies durch Entsendung von schweizerischen Offizieren zu Ausbildungskursen oder den Einsatz von Gastinspektoren ausländischer Verifikationszentren für besondere Bedürfnisse der Verifikation durch die Schweiz. Die Verifikation befasst sich auch mit dem Auf- und Ausbau der eigenen Verifikationskapazität.

Teilzeitverifikatoren / Swiss Verification News

In den letzten Jahren ist ein speziell ausgebildeter Personalpool, bestehend aus Miliz- und Berufsoffizieren und Unteroffizieren mit spezifischen Fähigkeiten, aufgebaut worden. Diese Teilzeitverfikatoren werden regelmässig zur Unterstützung im Bereich der VSBM im In- und Ausland eingesetzt.

Der Personalpool wird über einen mehrstufigen Prozess aufgebaut. Zuerst werden Interessierte informiert und erfasst. Eine erste Selektion findet aufgrund der eingereichten Unterlagen statt. Die Ausgewählten werden zu einer Informationsveranstaltung und einer Rekrutierung (Assessment) eingeladen. Darauf folgt die Entscheidung über die Aufnahme in das Ausbildungsprogramm.

Die halbjährlich erscheinende Swiss Verification News informiert über die aktuellen Verifikationsaktivitäten der Schweiz.

    Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation Verteidigung
    Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2012
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