Als Sicherheitssektor wird die Gesamtheit der Institutionen zusammengefasst, die für die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit verantwortlich zeichnen. Hierzu gehören einerseits staatliche (z.B. Streitkräfte, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Nachrichtendienste) und nichtstaatliche (z.B. Sicherheitsfirmen) Sicherheitsorgane, andererseits die mit Kontrollmechanismen ausgestatteten Akteure (Regierung, Ministerien, Parlament, Justiz, Medien).
In vielen Staaten ist eine Erosion des staatlichen Machtmonopols zu beachten. Das Konzept Sicherheitssektor-Reform zielt darauf ab, die durch die Dysfunktionalität des Sicherheitssystems hervorgerufenen Sicherheits- und Demokratiedefizite zu beheben bzw. zu reduzieren. Die konkrete Unterstützung erfolgt in den folgenden drei Bereichen:
- Auf- und Umbau des staatlichen Sicherheitsapparates (Reform der Streitkräfte, der Polizei, des Zolls, der Justiz, des Grenzschutzes und der Nachrichtendienste);
- Massnahmen, die auf die Stärkung der zivilen Führung, der demokratischen Kontrolle des Sicherheitsapparates und der Menschenrechte abzielen;
- Massnahmen, die vor allem, aber nicht ausschliesslich, Probleme der Friedenskonsolidierung in Nachkriegsgesellschaften betreffen (DDR-Programme, humanitäre Minenräumung, Regulierung bzw. Integration von bewaffneten nichtstaatlichen Akteuren).

