Seite drucken | Fenster schliessen
Schweizer Armee

Humanitäre Minenräumung

Die Vision der Schweiz

Die Suche nach Blindgängern in einem Reisfeld in Laos dient neben der Sicherheit auch den wirtschaftlichen Perspektiven der ansässigen Bevölkerung.

Seit vor über zwanzig Jahren die Humanitäre Minenräumung international ein Thema wurde, konnten wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer minenfreien Welt erzielt werden. Seit 1991 wurden grosse Flächen geräumt, einheitliche Standards und internationale Normen eingeführt sowie neue völkerrechtliche Instrumente geschaffen und umgesetzt. Die Schweiz war und ist ein engagierter Akteur, der wichtige Beiträge zu den relevanten Prozessen leistet.

Trotzdem verbleiben beträchtliche Herausforderungen, denn noch immer fordern Personenminen, Streumunition und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände jährlich neue Opfer. Grosse Teile der Zivilbevölkerung in den betroffenen Staaten sind weiterhin mit den Hinterlassenschaften dieser Waffen konfrontiert. Da diese Waffen jahrelang aktiv bleiben, schränken sie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der betroffenen Bevölkerung stark ein. Ebenso werden zivile und militärische Friedensförderung durch Minen und Blindgänger behindert.

Die Schweiz strebt langfristig eine Welt an, in der keine Menschen mehr Opfer von Personenminen, Streumunition oder anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen werden und in der eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung möglich ist, welche die Bedürfnisse der Betroffenen deckt. Auch in den Jahren 2012 bis 2015 will die Schweiz einen substantiellen Beitrag zur Verwirklichung dieser Vision leisten.

Konkret umfasst das internationale Engagement sowohl politische und diplomatische Aktivitäten als auch weltweit finanzielle, personelle und materielle Beiträge an Räumungsprogrammen. Die Schweizer Armee leistet hier wertvolle Beiträge.

Das Übereinkommen über das Verbot von Personenminen

Als einer der ersten Staaten hat die Schweiz am 3. Dezember 1997 die Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) unterzeichnet und am 24. März 1998 ratifiziert.

Inzwischen ist der Vertrag von 159 Regierungen ratifiziert worden (Stand: April 2012).

Die Konvention verbietet den Vertragsstaaten den Gebrauch, die Lagerung, die Herstellung und den Transfer von Personenminen und verlangt die Zerstörung der Lagerbestände innerhalb von vier Jahren nach der Ratifikation. Zudem müssen innerhalb von zehn Jahren nach der Ratifikation im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates alle Personenminen geräumt sein. Die betroffenen Staaten haben die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

Das besondere an der Ottawa-Konvention besteht darin, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten, sich gegenseitig zu unterstützen. Vor allem geht es darum, die betroffenen Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen, verminte Gebiete zu räumen, Unfällen vorzubeugen und Opfern zu helfen.

Das Übereinkommen über Streumunition

Streumunition aus dem Vietnamkrieg in Laos: Noch liegen Millionen dieser Bomblets im Land verstreut.

2008 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen über die Streumunition, das den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Streumunition verbietet, die sogenannte Oslo-Konvention Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.. Die Schaffung dieses Übereinkommens stellt eine wichtige rechtliche Entwicklung für die humanitäre Minenräumung dar: Mit dem umfassenden Produktions-, Transfer-, Lagerungs- und Einsatzverbot von Streumunition sollen präventiv die humanitären Konsequenzen von explosiven Kriegsmittelrückständen abgewandt werden.

Das Übereinkommen trat am 1. August 2010 in Kraft. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der vorliegenden Strategie war der Ratifikationsprozess durch die Schweiz noch nicht abge-schlossen. Inzwischen ist der Vertrag von 111 Regierungen unterzeichnet worden (Stand: April 2012).

Die Strategie des Bundes als Leitlinie

Als Leitlinie für die Aktivitäten der Schweiz dient die Strategie des Bundes in der humanitären Minenräumung

Mit der Strategie des Bundes für die Jahre 2012 – 2015 für eine Welt ohne Minen, Streumunition und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände wurden die Schwergewichte des Schweizer Beitrages festgelegt. Neben den Massnahmen zur weltweiten Durchsetzung aller von der Schweiz ratifizierten relevanten völkerrechtlichen Instrumente bemüht sich die Schweiz um Linderung der Not und die Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Bevölkerung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Integration der Humanitären Minenräumung in andere Politikbereiche und operationelle Tätigkeitsfelder.

Zudem fördert die Schweiz die Entwicklung von Instrumenten zur Evaluation sowie zur Wirkungsanalyse und trägt proaktiv zur Entwicklung neuer Instrumente, Konzepte und Aktivitäten im Bereich der Humanitären Minenräumung bei.

Interdepartementale Koordination

Die seit über zehn Jahren praktizierte Arbeitsteilung in der Bundesverwaltung hat sich bewährt. Die Schweizer Koordinationsmechanismen in der Humanitären Minenräumung orientieren sich am erfolgreichen Modell des «Whole-of-Government»-Ansatzes. Daher werden die interdepartementalen Koordinationsgruppen auf operationeller (Federführung VBS) und auf politischer Ebene (Federführung EDA) beibehalten.

Die humanitäre Minenräumg ist kein isolierter Bereich: In den meisten Fällen ist sie in Länderprogramme integriert. Deshalb wird die Koordination mit anderen strategischen Projekten verstärkt und somit zusätzliche Synergien mit der Entwicklungsarbeit, der humanitären Hilfe und der Friedensförderung geschaffen.

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation Verteidigung
Zuletzt aktualisiert am: 04.04.2012
Logo Armeestab

Kontakt

Armeestab
Internationale Beziehungen 
Humanitäre Minenräumung 
Papiermühlestrasse 20
3003 Bern

+41 31 324 49 75 (Telefon)
+41 31 323 36 03 (Fax)

E-mail: HMR.ASTAB@vtg.admin.ch

 

Publikationen

Seite drucken | Fenster schliessen