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Schweizer Armee

Bewilligungen

Die Uniform ist ein offizielles Symbol der Armee und repräsentiert die Souveränität der Schweiz. Der Uniformträger wird automatisch als offizieller Vertreter des Landes angesehen. Deshalb ist das Tragen einer Militäruniform im In- und Ausland bewilligungspflichtig. Das Militärprotokoll bearbeitet die Anträge von Schweizern im Ausland und von Ausländern in der Schweiz.

 

Reisen ins Ausland

Zoll

Wie die Schweiz verlangen die meisten Staaten eine Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle ob die Person die Uniform bei Grenzübertritt trägt oder nur im Gepäck mitführt. Sie hat auf Verlangen eine Bewilligung vorzuweisen.

Das Militärprotokoll koordiniert die Bewilligungen über die Schweizer Vertretung mit der betreffenden Instanz im Reiseland.
Für die Aufsicht arbeitet das Militärprotokoll mit dem Grenzwachtkorps zusammen.

Besuche in der Schweiz

Uniformen

Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz beantragen über das Militärprotokoll die Bewilligung für jede Person, welche in Uniform und/oder mit einem militärischen Fahrzeug, Waffen oder Munition in die Schweiz einreisen will.

Überflug- und Landebewilligungen werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgestellt.

Feldstecher

Die elektronische Bearbeitung und Vernetzung mit den Grenzbehörden erlaubt dem Militärprotokoll die Kontrolle der ein- und ausreisenden Militärpersonen in Uniform.

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation Verteidigung
Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2011

Grundlagen

Downloads

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