Einsatzbedingungen
Bin ich im Falle eines Friedensföderungseinsatzes Bundesangestellter oder Armeeangehöriger?
Für Ausbildung und Einsatz gelten Sie als Angehöriger der Armee mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Es gilt das Dienstreglement der Schweizerischen Armee vom 22. Juni 1994 mit dem Anhang "Besondere Bestimmungen für den Friedensförderungsdienst".
Sie stehen zum SWISSINT (Arbeitgeber) in einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis.
Ein allfälliger Einsatz setzt in jedem Falle einen erfolgreichen Abschluss der einsatzbezogenen Ausbildung (EBA) vom AZ SWISSINT voraus.
Wie lange dauert ein Einsatz?
Das Anstellungsverhältnis als Kontingentsmitglied (z.B. SWISSCOY) dauert in der Regel sechs Monate. Es kann in gegenseitigem Einvernehmen bei entsprechendem Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden.
Das Anstellungsverhältnis als Einzelperson (z.B Militärbeobachter, Korea-Delegierter) dauert in der Regel zwölf Monate. Je nach Personalpolitik der verschiedenen Missionen kann in gegenseitigem Einvernehmen der Einsatz ein Mal um sechs respektive maximal zwölf Monate verlängert werden. SWISSINT kann Ausnahmen dieser Regelung bewilligen.
Welche Anforderungen muss ich für einen friedensfördernden Einsatz erfüllen?
Im Hinblick auf einen Kontingentseinsatz haben Sie idealerweise die Rekrutenschule erfolgreich absolviert (bei Männern obligatorisch). Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Ausweise über Ihre bisherigen Tätigkeiten/Berufserfahrung. Sie sind bereit, sich militärischen Gepflogenheiten und Formen zu unterziehen. Sie sind körperlich fit, um auch unter ungewohnten Bedingungen die geforderte Leistung zu erbringen. Sie verfügen über Sozialkompetenz (Team- und Kritikfähigkeit, Toleranz und Fingerspitzengefühl, angenehm und freundlich im Umgang, aufgeschlossen) und verlieren auch unter Druck oder in Stresssituationen nicht den Überblick. Sie denken und handeln Resultat orientiert.
Als Militärbeobachter ist für die Ausbildung ausserdem mindestens der Rang eines Oberleutnants erforderlich.
Für Einzelpersonen (z.B. Militärbeobachter oder Korea-Delegierter) sind gute Englischkenntnisse zwingend. Für Kontingentsmitglieder sind gute Englischkenntnisse mindestens für Kaderfunktionen erforderlich. Die Altershöchstgrenze beträgt für friedensfördernde Einsätze 50 Jahre. Für Einsätze in der Swisscoy beträgt das Höchstalter in der Regel 45 Jahre.
In jedem Fall muss die einsatzbezogene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden.
Habe ich auch als Frau eine Chance?
Sicher. Solche Einsätze stehen beiden Geschlechtern offen. Ausschlaggebend sind die einsatzspezifischen Anforderungen.
Kriege ich für einen solchen Einsatz Lohn oder gibt es Sold?
Hier muss zwischen Kontingentsmitglied und Einzelpersonen unterschieden werden.
Kontingentsmitglied:
Wenn die Ausbildung zum Kontingentsmitglied als Militärdienst gilt, erhalten Sie dafür Sold gemäss den geltenden Ansätzen. Für den Einsatz werden Ihnen ein Lohn mit den üblichen Zulagen sowie je nach Einsatzgebiet geltende Einsatzzulagen ausbezahlt. Die Tagespauschale wird Ihnen in der Regel monatlich vor Ort in der Landesüblichen Währung vergütet. Sämtliche Ansätze werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement/Eidgenössischen Personalamt vorgegeben.
Einzelpersonen/Militärbeobachter:
Sie erhalten für die Ausbildung einen Sold, sofern Sie noch militärdienstpflichtig sind. Ansonsten wird ein Lohn für Ausbildung und Einsatz ausbezahlt. Dieser ist vom Eidgenössischen Finanzdepartement/Eidgenössischen Personalamt vorgegeben. Weiter erhalten Sie im Einsatz von der UNO/OSZE ein sogenanntes Taggeld teils in US$, teils in lokaler Währung ausbezahlt. Diese Ansätze sind je nach Einsatzgebiet unterschiedlich und sollen die Lebenskosten vor Ort decken.
Wie komme ich ins Einsatzgebiet und wer trägt die Kosten?
SWISSINT ist dafür verantwortlich, dass Sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. Die Kosten gehen zu unseren Lasten, resp. bei Einzelpersonen zu Lasten der UNO/OSZE.
Als Einzelperson oder Militärbeobachter haben Sie Anrecht auf einen bezahlten „Ferienflug“ pro zwölf Monate Einsatz. Die Ferien- und Freitage richten sich nach den Missionsvorgaben vor Ort.
Als Kontingentsmitglied haben Sie Anspruch auf drei Wochen Ferien pro sechs Monate Einsatz. Sofern Sie dafür den Schweizer Versorgungsflug benutzen, erwachsen Ihnen daraus keine Flugkosten.
Alle anderen Flüge, sofern nicht vom Arbeitgeber angeordnet, gehen zu Ihren Lasten.
Welche Kosten erwachsen mir im Einsatzgebiet?
Als Kontingentsmitglied ist für Unterkunft und Verpflegung gesorgt. Diese gelten jedoch nach den Ansätzen der AHV als Naturalleistungen und sind somit steuer- und AHV-pflichtig. Sollten Sie dennoch in Ihrer Funktion solche Ausgaben haben, werden sie Ihnen vergütet.
Als Einzelperson ist das Taggeld der UNO/OSZE zur Deckung dieser Kosten vorgesehen. Sie sind auch selbst für Ihre Unterkunft und Verpflegung verantwortlich.
Für Angehörige der Koreamission ist für Unterkunft und Verpflegung ebenfalls gesorgt. Diese gelten jedoch nach den Ansätzen der AHV als Naturalleistungen und sind somit steuer- und AHV-pflichtig. Ihre privaten Ausgaben gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten.
Werde ich für die Dauer des Einsatzes vom Arbeitgeber versichert?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Ausbildung. Als Person sind Sie militärversichert. Für allfällige weitere Risiken haftet der Bund. Nicht für den Einsatz notwendige „Luxus-Artikel“ wie Laptop, Fotoausrüstung etc. müssen privat versichert werden.
Es besteht die Möglichkeit, die persönlichen Krankenkassenprämien während der Vertragszeit zu reduzieren. Diese Abklärungen bedürfen aber Ihrer persönlichen Initiative bei Ihrer Krankenkasse.
Was muss ich an Ausrüstung mitnehmen?
Sie werden von uns Ihrer Funktion und dem Einsatzgebiet entsprechend ausgerüstet. Für unverschuldeten Verlust und/oder Beschädigung dieser Ausrüstung haftet der Bund, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht.
Spielt der militärische Grad eine Rolle?
Ja und nein. Als Militärbeobachter müssen Sie mindestens Oberleutnant sein. Als Kontingentsmitglied bekleiden Sie grundsätzlich den selben Rang, den Sie in der Armee inne haben. Personen, welche über keine militärische Ausbildung verfügen, bekleiden im Einsatz in der Regel den Rang des Soldaten.
Erfordert eine bestimmte Funktion einen höheren Grad, kann der Chef Führungsstab für die Einsatzdauer die entsprechende Gradanpassung temporär vornehmen.
Welche militärischen Funktionen und welches zivile Know-how werden für solche Einsätze gesucht?
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Wie kann ich mich für einen solchen Einsatz überhaupt melden?
Schicken Sie uns ein Mail mit Ihrer Postadresse recruit.swisspso@vtg.admin.ch und Sie erhalten von uns innert nützlicher Frist die gewünschten Unterlagen.
