SWISSINT Stans
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1. Am 7. Juli 1953 beschloss der Bundesrat das Militärdepartement zu ermächtigen, die Entsendung von bewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die beiden Kommissionen NNRC (neutrale Heimschaffungskommission für Kriegsgefangene) und NNSC (neutrale Überwachungskommission für den Waffenstillstand zwischen den beiden Korea) vorzubereiten. Das war gleichzeitig die Geburtsstunde der schweizerischen militärischen Friedensförderung.
2. Im Laufe der folgenden Monate reisten etappenweise insgesamt 146 Schweizer nach Korea. Die NNRC stellte ihre Tätigkeit Ende Februar 1954 wieder ein, da sie ihre Aufgabe, die Durchführung und Beendigung des Gefangenenaustausches, erfüllt hatte. Die NNSC besteht noch heute, allerdings mit verändertem Mandat, und wird von der Schweizer Armee mit fünf Offizieren in Panmunjom unterstützt.
3. Das Waffenstillstandsabkommen zwischen Nord- und Südkorea wies der NNSC ursprünglich Kontroll-, Beobachtungs-, Inspektions- und Untersuchungsfunktion zu. Diese weit reichenden Funktionen wurden jedoch bereits zu Beginn der Mission darauf reduziert, an zehn Kontrollposten (ports of entry) den Austausch von Militärpersonal und Kriegsmaterial zwischen Nord- und Südkorea zu überwachen sowie auf Anforderung einer Kriegspartei behauptete Verletzungen des Waffenstillstandes zu untersuchen. Hunderte von Grenzübergängen, Anlegestellen an der Küste sowie Flughäfen im Innern wurden nicht überwacht!
4. Die NNSC war beidseits der militärischen Demarkationslinie innerhalb der entmilitarisierten Zone stationiert. Sie setzte sich aus Offizieren aus der Schweiz und aus Schweden (von Südkorea vorgeschlagen) sowie aus Polen und aus der Tschechoslowakei (von Nordkorea vorgeschlagen) zusammen. Die vier Staaten erfüllten ihre Aufgaben gemeinsam: Zur Überwachung der Kontrollposten in Süd- und Nordkorea wurden Inspektionsteams gebildet.
5. Ab Juni 1956 bis 1993 führte die NNSC keine Kontrollen mehr durch, sondern leitete lediglich die Rapporte der Kriegsparteien über ein- und ausreisende Militärpersonen an die Waffenstillstands-kommission weiter. Die Bestände der Delegationen aus Polen, aus der Tschechoslowakei, aus Schweden und aus der Schweiz wurden schrittweise reduziert: Am 9. Juni 1956 auf je 14 Mitglieder, 1960 auf je neun und 1978 auf je sechs. 1993 zogen sich Polen und die Tschechoslowakei aufgrund der politischen Umwälzungen in Osteuropa aus Korea zurück. Heute versehen fünf Schweizer und fünf Schweden ihren Dienst in der NNSC und sind in Panmunjom (Südkorea) stationiert. Ihre Hauptaufgabe besteht aktuell darin, Präsenz an der innerkoreanischen Grenze zu markieren und damit zu zeigen, dass das Waffenstillstandsabkommen immer noch gültig ist. Polen schickt noch gelegentlich Vertreter nach Panmunjom zu den Sitzungen – allerdings über Südkorea, da Polen politisch die Seite gewechselt hat.
6. Die künftigen Korea-Delegierten werden in Stans von eigens dafür bestimmtem Fachpersonal ausgebildet und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Der Delegationsleiter ist ein Berufsoffizier des VBS; sein Einsatz dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Die weiteren vier Delegierten werden ebenfalls vom VBS gestellt und leisten in der Regel einen ein- bis zweijährigen Einsatz.
7. Die NNSC-Delegierten sind weder UNO-Blauhelme noch Militärbeobachter (Blaumützen), denn die UNO war kriegsführende Partei. Das Mandat bekam die NNSC durch das Waffenstillstandsabkommen der beiden Kriegsparteien (Nord- und Südkorea). Als Armeeangehörige ihres Landes haben die NNSC-Delegierten ihren militärisch-diplomatischen Auftrag unparteiisch zu erfüllen.

