Einsätze "TIGER" und "FOX"
Mit den Einsätzen "TIGER" und "FOX" leistet die Schweizer Armee subsidiär einen Beitrag zur Sicherheit im Luftverkehr. Ab 1. Januar 2008 stehen dafür maximal 20 Spezialisten der Militärischen Sicherheit im Assistenzdienst-Einsatz.
Die Sicherheitskontrolle der Fluggäste und die Abwehr von strafbaren Handlungen an Bord von schweizerischen Luftfahrzeugen im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr ist eine Aufgabe des Bundes. Die prekäre Personalsituation in den kantonalen Polizeikorps verunmöglichte die Rekrutierung von genügend Personal für die Erfüllung der Bundesaufgabe. Aus diesem Grunde ersuchte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Armeeführung am 11. Mai 2001 um Unterstützung durch das Festungswachtkorps. Gestützt auf die Bewilligung des Generalstabschefs vom 21. Juni 2001 sind seit dem 1. Januar 2002 Angehörige des Festungswachtkorps (heute Militärische Sicherheit) zugunsten des Bundessicherheitsdienstes (EJPD) und des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (UVEK) in folgenden Bereichen im Einsatz:
– als bewaffnete Flugbegleiter an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge (Operation "TIGER");
– als unbewaffnetes Kontrollpersonal am Boden in in- und ausländischen Flughafenbereichen (Operation "FOX").
Seit den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 gewannen die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Luftsicherheit zusätzlich an Bedeutung. Für beide Einsätze wurde gemäss Beschluss aus dem Jahr 2004 auf maximal 90 Angehörige der Militärischen Sicherheit zurückgegriffen (maximal 60 in "TIGER" und maximal 30 in "FOX").
Maximal 20 Angehörige der Militärischen Sicherheit
Im Winter 2005 schlossen die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die schweizerische Eidgenossenschaft (vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement) eine Vereinbarung im Bereich Sicherheitsbeauftragte Luftverkehr ab. Darin verpflichtet sich die KKJPD, dafür zu sorgen, dass die Polizeikorps der Kantone und Städte dem Bund jährlich eine bestimmte Mindestanzahl Polizeiangehörige zur Verfügung zu stellen. Trotzdem besteht nach wie vor eine Unterdeckung von zirka 20 Personaleinheiten. Die Differenz soll weiterhin durch Angehörige des Grenzwachtkorps und der Militärischen Sicherheit ausgeglichen werden.
Mit Beschluss des Parlamentes (im Nationalrat am 27.09.2007 mit 103 gegen 58 Stimmen und im Ständerat am 19.12.2007 mit 31 gegen 1 Stimmen) wurde für die Einsätze "TIGER" und "FOX" ab 1. Januar 2008 zusammen ein Mittelumfang von maximal 20 Angehörige der Militärischen Sicherheit festgelegt. Das Kommando für diese subsidiären Sicherungseinsätze liegt beim Kommandanten der Militärischen Sicherheit. Für die Ausbildung und den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten im zivilen Luftverkehr ist das Bundesamt für Polizei (fedpol) zuständig. Der Assistenzdiensteinsatz der Armee endet laut dem jüngsten Bundesbeschluss bei Wegfall des erhöhten Sicherheitsrisikos, spätestens aber am 31. Dezember 2012.
Kontakt:
Führungsstab der Armee FST A, Kommunikation, Papiermühlestrasse 20, CH-3003 Bern
Telefon +41 31 323 37 41, Telefax +41 31 324 83 30
E-Mail info.fsta@vtg.admin.ch