Unter dem Titel "LITHOS" unterstützt die Schweizer Armee das Grenzwachtkorps. In Fortführung des bisherigen Auftrages werden dazu ab 1. Januar 2008 maximal 100 Angehörige der Militärischen Sicherheit eingesetzt. Während der UEFA EURO 2008 kann das Kontingent auf bis zu 200 Angehörige der Armee erhöht werden.Ausgelöst durch vermehrte illegale Grenzübertritte unterstützt die Schweizer Armee seit Herbst 1997 in der Operation "LITHOS" das Grenzwachtkorps bei der Überwachung der Landesgrenze. "LITHOS" begann an der südlichen Landesgrenze im Kanton Tessin. 1998 wurde der Einsatz auf die Grenzregionen in den Räumen Kreuzlingen, Basel und Genf ausgedehnt. Ursprünglich erfolgte die Unterstützung durch Angehörige des Festungswachtkorps, heute vorwiegend durch Angehörige der Militärischen Sicherheit. Bisher waren für "LITHOS" maximal 200 Angehörige der militärischen Sicherheit eingesetzt.
Leistungsvereinbarung zwischen VBS und EFDGestützt auf Artikel 67 des
Militärgesetzes (MG; SR 510.10) 
können auf Verlangen ziviler Behörden Truppen im Assistenzdienst zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdiger Sachen bzw. zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabe muss im öffentlichen Interesse liegen und die Mittel der zivilen Behörden müssen in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht ausgeschöpft sein (Prinzip der Subsidiarität). Aufgrund der Sicherheitssituation an der Landesgrenze und ihrer möglichen Entwicklung sowie aufgrund der ungenügenden Eigenmittel des Grenzwachtkorps sind die Voraussetzungen für einen Assistenzdienst im Sinne von Artikel 67 MG erfüllt.
Weitere Grundlage für den Einsatz "LITHOS" bildet neben dem Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Eidgenössischen Finanzdirektion (EFD), bei welcher das Grenzwachtkorps organisatorisch angesiedelt ist. Diese Rahmenvereinbarung, die auf den 1. Januar 2008 wieder erneuert wurde, findet Anwendung auf sämtliche Leistungen der Armee zugunsten des GWK. Neben der Verstärkung des GWK durch Angehörige der militärischen Sicherheit geht es dabei auch um den Einsatz von Drohnen und Helikopter mit Wärmebildgerät FLIR (Forward Looking Infrared) für die Luftüberwachung der Grenzgebiete, sowie um Leistungen im Bereich Lufttransport. Die Rahmenvereinbarung regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten und die allgemein gültigen Bestimmungen des Einsatzes auf Stufe Armeeführung und Oberzolldirektion. Für jede Leistung zwischen der Armee und dem GWK wird anschliessend eine spezielle Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Verstärkung für die EUROIm Jahr 2007 hat das Parlament den Einsatz "LITHOS" bis ins Jahr 2012 verlängert (der Nationalrat am 27.09.2007 mit 99 zu 61 Stimmen und der Ständerat am 19.12.2007 mit 32 gegen 1 Stimmen). Der Mittelumfang wurde ab 1. Januar 2008 auf 100 Angehörige der militärischen Sicherheit festgelegt. Während der Fussball-Europameisterschaft UEFA EURO 2008 werden im Monat Juni vom GWK zusätzlich 100 Angehörige der militärischen Sicherheit für den Einsatz an der Grenze gefordert.
Versuch mit DurchdienernMit Bundesbeschluss vom 14. März 2003 wurden das VBS und das EFD beauftragt zu prüfen, ob ab Mitte 2004 ein Teil der Verstärkung durch die Militärische Sicherheit auf Infanterie-Durchdiener übertragen werden könnte. Das GWK hat einem Pilotversuch Durchdiener GWK zugestimmt. Auf der Grundlage der Resultate des Pilot-Versuchs, der im ersten Quartal 2007 gestartet ist, soll über den Einsatz von Durchdienern GWK entschieden werden. Aufgrund der ersten Erfahrungen kann bereits heute gesagt werden, dass der relativ grosse Aufwand sich nur dann lohnt, wenn einige Durchdiener GWK anschliessend im GWK weiter arbeiten wollen. Zudem sind die Durchdiener wegen ihrer geringen Anzahl und ihrer begrenzten Verfügbarkeit während der Ausbildung GWK keine echte Alternative zum Einsatz der Angehörigen der Militärischen Sicherheit.
Gemeinsam definierte EinsatzregelnDie Angehörigen von GWK und Armee sind in gemischten Patrouillen unterwegs. Die Polizeibefugnisse und der Schusswaffengebrauch der eingesetzten Truppen richten sich im Rahmen der Bestimmungen der
Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die Polizeibefugnisse der Armee (VPA; SR 510.32) 
nach dem schriftlichen Auftrag der zuständigen zivilen Behörden. Die Schusswaffen sind dabei insbesondere verhältnismässig und unter Berücksichtigung der Umstände einzusetzen.
Die Vorgaben zu den Verhaltensregeln (Rules of Engagement) wurden vom VBS (Bereich Verteidigung) in Zusammenarbeit mit dem EJPD (Bundesamt für Polizei), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (Oberzolldirektion/Grenzwachtkorps) und den zivilen Behörden (Kantonspolizei) auch für "LITHOS" erarbeitet.
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