Verbindungsstelle Armee-Hochschulen
Sie bietet Auskunft und Rat in allen den Militärdienst betreffenden Fragen und ergänzt darin die Beratungsstellen der Hochschulen (ETH Zürich: Studiensekretariate der Departemente; Universität Zürich: Dekanate).
Bei Wiedererwägungsgesuchen stellt die Verbindungsstelle Antrag zuhanden der entscheidkompetenten Militärbehörde.
Öffnungszeiten
ETH Zürich, Hauptgebäude, HG E 10.2
- im Semester: Donnerstag, 1200-1300
- während der Semesterferien: jeden zweiten Donnerstag, 1200-1300
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Telefon +41 44 632 57 16 (nur während der Öffnungszeiten)
Telefonische Beratung ausserhalb der Öffnungszeiten
+41 44 739 82 04 direkt
+41 44 739 82 82 Zentrale
Postadresse
Militärakademie an der ETH Zürich MILAK
Chef Verbindungsstelle Armee-Hochschulen
Kaserne
8903 Birmensdorf
Dienstverschiebung 
Für die Beratung bei Dienstverschiebungsgesuchen sind in erster Linie die Beratungsstellen der Hochschulen zuständig. Grundsätzlich kann ein Dienst dann verschoben werden, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse am Dienst überwiegt und weder eine Teildienstleistung noch eine Lösung mit Gewährung von persönlichem Urlaub zweckmässig ist.
Von der Beratungsstelle beurteilte und signierte Dienstverschiebungsgesuche sind an die Militärbehörde
des Wohnortkantons zu senden. Offiziere sowie in Stäben eingeteilte höhere Unteroffiziere senden ihr Dienstverschiebungsgesuch auf dem Dienstweg an: Führungsstab der Armee FST A, Personelles der Armee J1, Rodtmattstrasse 110, Postfach, 3003 Bern.
Es ist möglich, einen WK vorzuziehen und früher im Jahr zu leisten, um eine Dienstverschiebung zu vermeiden.
Wer zwei WK im Rückstand ist, muss zwingend einen Dienst leisten. Dies heisst auch, dass während eines dreijährigen Bachelorstudiengangs mindestens ein WK einzuplanen ist.
Rechtsgrundlagen zur Dienstverschiebung
Verordnung über die Militärdienstpflicht MDV, Art 29-34
Weisungen über die Dienstverschiebung WDVS, im besonderen Art 8-10
Die Verbindungsstelle leistet Hilfestellung bei abgelehnten Dienstverschiebungsgesuchen und beurteilt Wiedererwägungsgesuche.
Grundsätzlich ist zu beachten:
- ein Wiedererwägungsgesuch kann vermieden werden, indem bereits das Dienstverschiebungsgesuch ausreichend dokumentiert ist und, wird es nach dem auf der Dienstanzeige genannten Datum eingereicht, eine von der Hochschule bestätigte Begründung enthält (zum Beispiel Publikation des Prüfungsplans);
- Pflichtleistungen, bei denen die Anwesenheit des Studierenden notwendig ist, müssen konkret nachgewiesen sein (zum Beispiel anhand eines persönlichen Studien- oder Stundenplans);
- die militärdienstfreien Fristen zur Vorbereitung von Prüfungen sind nicht einheitlich geregelt.

