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Schweizer Armee

Wehrpflichtersatzabgabe

Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt. Innerhalb der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die Sektion Wehrpflichtersatzabgabe für diese Aufgabe zuständig und sorgt für die gleichmässige Handhabung der Bundesvorschriften. ( www.estv.admin.ch Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.)

Die Veranlagung und der Bezug der Wehrpflichtersatzabgabe erfolgen durch die kantonalen Wehrpflichtersatzverwaltungen.

Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Wehrpflichtersatzabgabe sind im nachfolgenden Factsheet zu finden.

 

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 14.02.2011
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