Seite drucken | Fenster schliessen
Schweizer Armee

Vordienstliche Informationen

Vordienstliche Informationen

  • Schreiben des Schulkommandanten
Vordienstlich werden Ihnen alle notwendigen Informationen betreffend der Rekrutenschule schriftlich mitgeteilt.
  • Marschbefehl
Der Marschbefehl berechtigt Sie zur kostenlosen Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel. Sie können ab Ihrem Wohnort gratis an den Einrückungsort bzw. an den Truppenstandort gelangen.
Grundsätzlich ist auch das Einrücken mit einem Privatfahrzeug möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einzurücken.
  • Ausweise
Beim Einrücken in eine Kader- oder Rekrutenschule sollten Sie folgende Ausweise bzw. Dokumente mitnehmen:
Das Dienstbüchlein und den militärischen Leistungsausweis;
Ihren Führerausweis, den Impfausweis, Ihr Brillenrezept (sofern Brillenträger)

Alkohol, Drogen und Medikamente

Alkohol: Während der Arbeitszeit, Pausen und bei Mahlzeiten ist der Genuss von alkoholischen Getränken verboten; ebenso das Aufbewahren und Konsumieren von alkoholischen Getränken ausserhalb des Kantinenbereichs in der Unterkunft.
Ausnahme: Zum Abendessen, wenn die Truppe anschliessend in den Ausgang entlassen wird, im Kantinenbereich.

Motorfahrzeugführer dürfen sechs Stunden vor Antritt und bis zum Ende des Fahrdienstes keinen Alkohol trinken.

Drogen: Das Konsumieren, Verteilen und Aufbewahren von gesetzlich verbotenen Drogen ist während der gesamten Dienstzeit untersagt. Sie unterschreiben zu Beginn Ihrer RS eine entsprechende Verzichtserklärung. Verstösse gegen diese Regelung werden mit Versetzung und dem sofortigen Entzug des militärischen Führerausweis bestraft.

Medikamente: Medikamente dürfen nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden.
  • Krankenkassen und Versicherungen

Im Militärdienst geniessen Angehörige der Armee bei Krankheit und Unfall den Schutz der Militärversicherung. Dieser ist aber nicht unbegrenzt. Er fehlt namentlich im persönlichen Urlaub und während der Zeit im allgemeinen Urlaub, in der Angehörige der Armee einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieses Risiko muss durch eine private Versicherung abgedeckt sein. Die meisten Kranken- und Unfallkassen gewähren eine Prämienreduktion bei einer Dienstdauer von mehr als 60 Tagen auf die obligatorische Grundversicherung. Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Beginn des Militärdienstes ein schriftliches Gesuch an die Kranken- und Unfallkasse zu richten.
  • Angehörigentag
Im Informationsschreiben des Schulkommandanten werden Sie über den Zeitpunkt des Angehörigentages orientiert.
  • Sport
Sport ist ein Teil der militärischen Grundausbildung. Wöchentlich werden zwischen zwei bis vier Stunden Sport entweder in der Sporthalle oder dem Gelände betrieben. Eine der Jahreszeit angepasste, zweckmässige Sportausrüstung muss durch Sie mitgenommen werden.
In der Freizeit stehen Ihnen verschiedene Sportanlagen wie der Kraftraum, die Finnenbahn oder auf Anfrage die Sporthalle zur Verfügung.
Falls Sie ein qualifizierter Sportler sind, können Sie nach Vorgaben der Schule unter Berücksichtigung Ihres Traininsplanes individuel trainieren. Dazu benötigen Sie einen Ausweis des Schweizerischen Olympischen Verbandes (SOV). Melden Sie sich deshalb vor der Rekrutenschule frühzeitig bei Ihrem Verein oder dem Verband.
  • Ausgang
Um die vorgegebenen Ausbildungsziele zu erreichen, wird in der Regel an zwei bis drei Abenden je Woche gearbeitet.
Sofern es der Einsatz erlaubt, können Sie mit Ausgang an zwei Abenden rechnen. Im zweiten Teil der RS beinhaltet der Ausgang zudem ein fakultatives Nachtessen mit Abendverlesen um 24.00 Uhr.
  • Urlaub
Es besteht kein grundsätzliches Recht auf persönlichen Urlaub. Einem Gesuch wird nur entsprochen, wenn zwingende Gründe vorliegen und es der Dienst erlaubt. Legen Sie zur Bestätigung der Notwendigkeit mögliche Dokumente (z.B. Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, Aufgebote von Amtsstellen usw) bei.

Besteht eine dienstliche Notwendigkeit, z.B. Wache, so kann der Urlaub entfallen. In diesen Fall erhalten Sie eine entsprechende Kommandierung frühzeitig.

Werden Sie im Urlaub krank oder erleiden Sie einen Unfall, so müssen Sie das Schulkommando sofort telefonisch orientieren. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Notfallzettel.
Nichteinrücken muss umgehend mit einem Arztzeugnis bestätigt werden, welches Sie per Fax an das Schulkommando senden.

Der Marschbefehl zusammen mit der Uniform berechtigt Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gratis zwischen dem Truppenstandort und Ihrem Wohnort hin und her zu fahren.
  • Sozialdienst
Sollten Sie aufgrund des Militärdienstes in persönliche, berufliche oder familiäre Schwierigkeiten geraten, können Sie sich an den Sozialdienst der Armee wenden.

Im Bedarfsfall ist eine vordienstliche Kontaktnahme mit dem Sozialdienst der Armee unter Telefonnummer 0800 855 844 möglich.

Der Psychologisch Pädagogische Dienst behandelt mit Ihnen bei Bedarf persönliche Schwierigkeiten und Probleme während der Kader- oder der Rekrutenschule, um Ihnen eine Integration in den militärischen Dienstbetrieb zu ermöglichen.

Um die Seelsorge kümmern sich die protestantischen und katholischen Armeeseelsorger des Waffenplatzes.
  • Stellensuche
Sie haben auch im Militärdienst die Möglichkeit, eine Stelle zu suchen. Entsprechende Hilfsmittel (Zeitungen, Inserate, etc) werden an die RS-Kompanie geliefert. Zusätzlich stehen Ihnen auf dem Waffenplatz eine elektronische Stellenbörse und ein Internetcafé zur Verfügung.
  • Wäscherei
Manchmal kann das Waschen zum Problem werden, zum Beispiel für Auslandschweizer oder wenn jemand keine Angehörigen hat, die das Waschen übernehmen. Für solche Fälle besteht die Soldatenwäscherei. Genauere Informationen erhalten Sie in der RS.

 

    Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
    Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2010
    Seite drucken | Fenster schliessen