Bewaffnung
Grundsätzlich erfolgt die Bewaffnung analog der Funktion. Dabei handelt es sich um das Sturmgewehr oder die Pistole, je nach dem, für welche Einteilungsfunktion Sie sich entschieden haben. Sie erhalten nämlich die gleiche persönliche Waffe wie Ihre männlichen Kameraden. Für einen Dienst ohne Waffe ist ein entsprechendes Gesuch zur Rekrutierung mitzubringen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Ausbildung für den Umgang mit der Waffe. Und zwar im Rahmen Ihrer RS. Wenn Sie mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen Sie die ausserdienstliche Schiesspflicht (“Obligatorisches”) erfüllen. Sie können auch freiwillig an Schiessanlässen teilnehmen.
