- Namens- und Wohnortswechsel müssen Sie der für Ihren Kanton zuständigen Militärbehörde melden.
- Auch über einen Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten müssen Sie diese Stelle informieren. Wenn Sie länger als ein Jahr ins Ausland wollen, müssen Sie ein Gesuch stellen.
- Sie sind verpflichtet, Ihre persönliche Ausrüstung und Waffe aufzubewahren und instand zu halten.
- Sie müssen jedes Jahr die ausserdienstliche Schiesspflicht, das sogenannte «Obligatorische», erfüllen.
Die ausserdienstlichen Pflichten
Als Armeeangehörige haben Sie, auch wenn Sie nicht im Dienst sind, gewisse Pflichten:

