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Schweizer Armee

Die ausserdienstlichen Pflichten

Armeeangehörige der Armee zu Hause mit persönlicher Waffe
Als Armeeangehörige haben Sie, auch wenn Sie nicht im Dienst sind, gewisse Pflichten:
  • Namens- und Wohnortswechsel müssen Sie der für Ihren Kanton zuständigen Militärbehörde melden.
  • Auch über einen Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten müssen Sie diese Stelle informieren. Wenn Sie länger als ein Jahr ins Ausland wollen, müssen Sie ein Gesuch stellen.
  • Sie sind verpflichtet, Ihre persönliche Ausrüstung und Waffe aufzubewahren und instand zu halten.
  • Sie müssen jedes Jahr die ausserdienstliche Schiesspflicht, das sogenannte «Obligatorische», erfüllen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Info Frauen in der Armee
Zuletzt aktualisiert am: 30.04.2010
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