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Schweizer Armee

Dienstpflicht

Die Dienstpflicht ist für Frauen und Männer grundsätzlich gleich.

Die Entlassung erfolgt ab dem 30. Altersjahr beziehungsweise nach Erfüllung der Dienstleistungspflicht.
Für Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere gelten teilweise andere Regelungen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Info Frauen in der Armee
Zuletzt aktualisiert am: 26.07.2010

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