Dienstpflicht
Die Dienstpflicht ist für Frauen und Männer grundsätzlich gleich.
Die Entlassung erfolgt ab dem 30. Altersjahr beziehungsweise nach Erfüllung der Dienstleistungspflicht.
Für Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere gelten teilweise andere Regelungen.
Die Entlassung erfolgt ab dem 30. Altersjahr beziehungsweise nach Erfüllung der Dienstleistungspflicht.
Für Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere gelten teilweise andere Regelungen.
