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Schweizer Armee

Häufig gestellte Fragen

Ihre neue Einteilung beginnt mit dem Wortlaut "Art 3/1/f/1 VOA..." und Sie möchten deren Bedeutung wissen

Mit der Überführung der Armee 95 in die Armee XXI wurden Sie in ein Übergangsgefäss eingeteilt. Der Artikel 3/1/f/1 der Verordnung über die Organisation der Armee besagt, dass in diese Gefässe Angehörige der Armee eingeteilt werden, die ihre Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben, aber aus Bestandesgründen nicht (oder noch nicht) in die aktive Armee eingeteilt werden konnten.

Für Ihre weiteren Dienstleistungen gibt es zwei Varianten. Sie werden:
  • entweder zu Dienstleistungen für besondere Aufgaben aufgeboten (z.B. zugunsten von Rekruten- oder Kaderschule), oder (im Zuge von Bestandesausgleichen)
  • später noch definitiv in eine Formation der aktiven Armee eingeteilt.

Tipp:
Lesen Sie hierzu auch die entsprechende "Verordnung über die Organisation der Armee
(VOA), Art. 3
"

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2008
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