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Schweizer Armee

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Entlassungen aus der Militärdienstpflicht im Jahr 2011

Gestützt auf Art. 13 des Militärgesetzes (MG Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) werden auf den 31.12.2011 die folgenden Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht entlassen:
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere des Jahrgangs 1977;
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere der Jahrgänge 1978 bis 1981; wenn sie ihre Ausbildungsdienstpflicht bis dahin vollständig erfüllt haben;
  • Höhere Unteroffiziere des Jahrgangs 1975;
  • Höhere Unteroffiziere in Stäben des Jahrgangs 1969;
  • Subalternoffiziere des Jahrgangs 1975;
  • Hauptleute des Jahrgangs 1969;
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Unteroffiziere, Subalternoffiziere und Hauptleute, als Spezialisten, des Jahrgangs 1961;
  • Stabsoffiziere des Jahrgangs 1961.

 

Jahrgangstabelle für Sdt bis Uof

 

JahrgangEntlassungsjahrBemerkungen
19772011Sdt + Uof
19782011Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19792011Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19802011Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19812011Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19822012Sdt + Uof falls DLP erfüllt
  • DLP: Dienstleistungspflicht
  • freiwillige Dienstleistungen sind bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Militärdienstpflicht weiterhin möglich

 

Einteilung maximal bis...

 

Ihre Einteilung reicht maximal bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem Sie folgendes Altersjahr vollenden (ausgenommen von den Angaben sind Spezialisten Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.).

 

GradAltersjahr
Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere34
Höhere Unteroffiziere36
Höhere Unteroffiziere in Stäben42
Subalternoffiziere36
Hauptleute42
    Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
    Zuletzt aktualisiert am: 21.03.2011
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