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Schweizer Armee

Fraktionierung

Erläuterungen

In begründeten Fällen, z.B. wegen des Studiums, kann ein Soldat die Rekrutenschule einmal unterbrechen (fraktionieren) und somit in zwei Teilen absolvieren. Ein angehender Unteroffizier hat diese Möglichkeit in Ausnahmefällen einmal und ein zukünftiger Zugführer maximal zweimal. Für spezielle Funktionen, wie z.B. angehende Ärzte, gibt es eigene Ausbildungsmodelle, die von dieser Regelung abweichen.

Beachten Sie auch, dass für gewisse militärische Funktionen eine Fraktionierung nicht möglich ist und dass eine solche eine Funktionsänderung zur Folge hätte.

  • Ein angehender Student rückt in der Kalenderwoche 27 in die RS ein, unterbricht nach 11 Wochen Grundausbildung und beginnt das Studium zeitgerecht in der Kalenderwoche 38. Die sich überschneidenden Wochen 38 und 39 können mit persönlichem Urlaub oder vorzeitiger Entlassung überbrückt werden.
  • Ab der Woche 24 des kommenden Kalenderjahrs absolvieren Sie dann noch die Verbandsausbildung in der entsprechenden Rekrutenschule in der Dauer von 5 / 8 Wochen (truppengattungsabhängig). Die verantwortlichen Kommandanten können aber mit jedem Gesuchsteller den Zeitpunkt festlegen, wann die restliche RS-Wochen zu absolvieren sind.
  • Grundsätzlich besteht auch bei Kaderschulen die Möglichkeit zur Fraktionierung, um Militärdienst und Studium optimal zu koordinieren: Es hat sich in vielen Fällen jedoch als Vorteil erwiesen, die Weiterausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder Offizier nicht zu fraktionieren, sondern Rekrutenschule und Weiterausbildung am Stück zu leisten.
  • Es gibt jedoch kein Modell, das für alle Ausbildungsdienste seine Gültigkeit hat. Wird für das Studium eine Unterbrechung des Militärdienstes ins Auge gefasst, ist vor Einreichung des Gesuchs mit der betreffenden Universität oder Fachhochschule (Beratungsstellen) Rücksprache zu nehmen, um sich über die im Einzelnen zweckmässigsten Lösungsmöglichkeiten zu orientieren.

In jedem Fall ist die Weiterausbildung innerhalb von drei Jahren nach Erteilung des genehmigten Vorschlags abzuschliessen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 31.01.2012
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