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Schweizer Armee

Vorgehen bei der Dienstverschiebung

Bei der Dienstverschiebung muss zwischen Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren unterschieden werden.

Bei den Soldaten muss ein Dienstverschiebungsgesuch aus medizinischen Gründen über die aufbietende Stelle eingeschickt werden. Bei kantonalen Truppen ist das entsprechende Kreiskommando, bei eidgenössischen Truppen der Führungsstab der Armee - Personelles der Armee (FGG 1), zuständig.

Bei den Unteroffizieren und Offizieren ist das Dienstverschiebungsgesuch dem entsprechenden Einheitskommandanten zuzustellen.

In beiden Fällen sind die Arztzeugnisse in verschlossenen Umschlägen dem Dienstverschiebungsgesuch beizulegen. Die Arztzeugnisse müssen in jedem Fall durch die vorgenannten Stellen zur Beurteilung dem Militärärztlichen Dienst vorgelegt werden. Dieser stellt seinerseits der aufbietenden Stelle gegebenenfalls den Antrag auf Dispensation. Liegt das Arztzeugnis nicht verschlossen bei, kann die aufbietende Stelle in klaren Fällen (z.B. Unterschenkelfraktur, Hospitalisation usw.) ohne Rücksprache mit dem Militärärztlichen Dienst eine Dispensation von der Dienstleistung aussprechen.

Bei kurzfristigen Gesuchen (14 Tage vor der Dienstleistung) ist es von Vorteil, zusätzlich eine Kopie des Dienstverschiebungsgesuches und des Arztzeugnisses direkt an den Militärärztlichen Dienst Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. zu senden, um den administrativen Weg abzukürzen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Militärärztlicher Dienst
Zuletzt aktualisiert am: 05.11.2008
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