Dienstleistungspflicht für Fachoffiziere und Spezialisten (aller Grade)
SR 512.21 Verordnung über die Militärdienstpflicht 
Dienstleistungspflicht in der Armee XXI
Angehörige der Armee, die als Spezialisten durch ihre berufliche Tätigkeit oder wegen besonderer Kenntnisse für die Armee oder für andere Bereiche der nationalen Sicherheitskooperation unentbehrliche Leistungen erbringen und militärisch entsprechend eingeteilt sind, sind im Rahmen der Höchstgrenzen der Ausbildungsdienstpflicht ihres Grades bis zum Ende des Jahres militärdienstpflichtig, in dem sie das 50. Altersjahr vollenden.
Spezialisten der Grade Hauptmann bis Oberst und Fachoffiziere leisten in Fortbildungsdiensten der Truppe höchstens 300 Tage Ausbildungsdienst.
Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
Soldaten, Gefreite und Obergefreite 130 Tage ADF
Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister 160 Tage ADF
Höhere Unteroffiziere und Subalternoffiziere 200 Tage ADF
Beispiele Diensttageberechnung
Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).
- Briefkategorie B
Musterbrief (Beispiel Kategorie B)
Publiziert am: 17.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF

