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Schweizer Armee

Dienstleistungspflicht für Leutnant und Oberleutnant (Subalternoffiziere)

Dienstleistungspflicht in der Armee XXI

Die Gesamtdienstleistungspflicht beträgt:

Leutnant 600 Tage

Oberleutnant 600 Tage

 

Die neue Gesamtdienstleistungspflicht für Mannschaftsgrade gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 1.1.04 beginnen.

Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
  • Subalternoffiziere, die ihre Rekrutenschule vor dem 31. Dezember 2003 absolviert haben, leisten höchstens 200 Tage in Fortbildungsdiensten der Truppe. Die Gesamtdienstleistungspflicht der Armee 95 (Subalternoffizier 770 Tage) darf jedoch nicht überschritten werden.

 

Briefkategorie

Beispiel Diensttageberechnung

Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).

 

 

 

  • Briefkategorie AInhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

    Musterbrief (Beispiel Kategorie A)

    Publiziert am: 17.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 26.06.2008
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