Die Gesamtdienstleistungspflicht beträgt:
Leutnant 600 Tage
Oberleutnant 600 Tage
Dienstleistungspflicht für Leutnant und Oberleutnant (Subalternoffiziere)
Dienstleistungspflicht in der Armee XXI
Die neue Gesamtdienstleistungspflicht für Mannschaftsgrade gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 1.1.04 beginnen.
Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
- Subalternoffiziere, die ihre Rekrutenschule vor dem 31. Dezember 2003 absolviert haben, leisten höchstens 200 Tage in Fortbildungsdiensten der Truppe. Die Gesamtdienstleistungspflicht der Armee 95 (Subalternoffizier 770 Tage) darf jedoch nicht überschritten werden.
Beispiel Diensttageberechnung
Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).
- Briefkategorie A

Musterbrief (Beispiel Kategorie A)
Publiziert am: 17.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF

