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Schweizer Armee

Dienstleistungspflicht für Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister

Dienstleistungspflicht in der Armee XXI

Die Gesamtdienstleistungspflicht beträgt:

Korporal 260 Tage

Wachtmeister 400 Tage

Oberwachtmeister 430 Tage

 

Die neue Gesamtdienstleistungspflicht gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 1.1.04 absolviert haben.

Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
  • Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister der Armee 95, die ihre Rekrutenschule vor dem 31. Dezember 2003 absolviert haben, leisten in Abweichung von Artikel 9 Absatz 3 (MDV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) höchstens 160 Tage in Fortbildungsdiensten der Truppe. Die Gesamtdienstleistungspflicht der Armee 95 von 460 Tagen darf jedoch nicht überschritten werden.

 

Briefkategorie

Beispiele Diensttageberechnung

Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).

 

 

 

Beispiele Briefkategorie A


Anfragen: personelles.J1@vtg.admin.ch

 

  • Briefkategorie A

    Musterbrief (Beispiel Kategorie A)

    Publiziert am: 16.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF

  • Briefkategorie B

    Musterbrief (Beispiel Kategorie A)

    Publiziert am: 16.04.2008 | Grösse: 21 Kb | Typ: PDF

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 10.06.2010
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