Die Gesamtdienstleistungspflicht beträgt:
Korporal 260 Tage
Wachtmeister 400 Tage
Oberwachtmeister 430 Tage
Dienstleistungspflicht für Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister
Dienstleistungspflicht in der Armee XXI
Die neue Gesamtdienstleistungspflicht gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 1.1.04 absolviert haben.
Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
- Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister der Armee 95, die ihre Rekrutenschule vor dem 31. Dezember 2003 absolviert haben, leisten in Abweichung von Artikel 9 Absatz 3 (MDV
) höchstens 160 Tage in Fortbildungsdiensten der Truppe. Die Gesamtdienstleistungspflicht der Armee 95 von 460 Tagen darf jedoch nicht überschritten werden.
Beispiele Diensttageberechnung
Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).
- Briefkategorie A
Musterbrief (Beispiel Kategorie A)
Publiziert am: 16.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF
- Briefkategorie B
Musterbrief (Beispiel Kategorie A)
Publiziert am: 16.04.2008 | Grösse: 21 Kb | Typ: PDF

