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Schweizer Armee

Dienstleistungspflicht für Hauptmann bis Oberst

In Abweichung zur Regelung der Armee 95 ist in der Armee XXI für Hauptleute und Stabsoffiziere keine Gesamtdienstleistungspflicht mehr vorgesehen.
  • Als Hauptmann oder Stabsoffizier richtet sich Ihre Dienstleistungspflicht in der "Armee XXI" neu nach der sogenannten Verweildauer (Dauer der Ausübung einer Funktion). Diese dauert in der Regel vier bis acht WK und wird im Einzelfall durch den zuständigen Grossen Verband bzw. die Personalverantwortlichen der entsprechenden Verwaltungseinheit festgelegt.
  • Grundsätzlich bestehen Sie jedoch alle Ausbildungsdienste ihrer Formation.
  • Bei Bedarf und mit schriftlichem Einverständnis des Offiziers kann die Verweildauer verlängert werden.

 

Verweildauer Hauptmann bis Oberst

 

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 27.06.2011
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