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Schweizer Armee

Dienstleistungspflicht für Fouriere, Feldweibel (Tech Uof), Hauptfeldweibel (Einheitsfeldweibel) und Subalternoffiziere

Dienstleistungspflicht in der Armee XXI

Die Gesamtdienstleistungspflicht beträgt:

Feldweibel 450 Tage

Hauptfeldweibel und Fourier 500 Tage

Adjutantunteroffizier 620 Tage

 

Die neue Gesamtdienstleistungspflicht für Mannschaftsgrade gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 1.1.04 absolviert haben.

Dienstleistungspflicht im Übergang Armee 95 - Armee XXI
  • Fouriere, Feldweibel, Hauptfeldweibel und Subalternoffiziere, die ihre Rekrutenschule vor dem 31. Dezember 2003 absolviert haben, leisten in Abweichung von Artikel 9 Absatz 4 (MDV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) höchstens 200 Tage in Fortbildungsdiensten der Truppe. Die Gesamtdienstleistungspflicht der Armee 95 von 570 Tagen für Fouriere, 590 Tagen für Feldweibel bzw. 770 Tagen für Subalternoffiziere darf jedoch nicht überschritten werden.

 

Briefkategorie

Beispiele Diensttageberechnung

Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berechnungsbeispiele (untenstehende Links) auf die Briefkategorie.
Ihre Briefkategorie finden Sie links oben auf Ihrem persönlichen Schreiben, welches Sie per Mitte September 2004 erhalten haben (Beispiel siehe nebenstehende Abbildung).

 

 

 

  • Briefkategorie A

    Musterbrief (Beispiel Kategorie A)

    Publiziert am: 17.04.2008 | Grösse: 31 Kb | Typ: PDF

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 10.06.2010
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