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Schweizer Armee

Adressänderung

Adressänderung

Die Angehörigen der Armee müssen die militärische Meldepflicht erfüllen. Änderungen
von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von
14 Tagen dem Sektionschef beziehungsweise dem Kreiskommando des Wohnortkantons zu melden.

Hier finden Sie die Adressen der militärischen Stellen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2008
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