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Schweizer Armee

Dienstbüchlein

Dienstbüchlein (Vergrösserung im neuen Fenster)Vergrösserung im neuen Fenster
Das Dienstbüchlein wird zur Anwesenheitskontrolle benötigt und gibt Auskunft über die Einteilung des einrückenden Rekruten.

Ausweis

Spätestens am 1. April des Jahres, in dem der Stellungspflichtige das 19. Altersjahr vollendet, wird ihm von dem für seinen Wohnort zuständigen Kreiskommandanten oder Sektionskontrollführer das Dienstbüchlein ausgehändigt. Dieses dient als Ausweis über die Erfüllung der Wehrpflicht und der Militärdienstpflicht sowie über die Dienstleistungen im Zivildienst, im Zivilschutz und in zivilen Führungsorganen. Das Dienstbüchlein enthält unter anderem auch die persönliche AHV-Nummer des betreffenden Wehrpflichtigen.

 

Dienstbüchlein offen (Vergrösserung im neuen Fenster)Vergrösserung im neuen Fenster

Aufbewahrungspflicht

Das Dienstbüchlein (DB) ist vom Inhaber oder von der Inhaberin aufzubewahren bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht, der Militärdienstpflicht, der Zivildienstpflicht und der Schutzdienstpflicht. Es ist bei jedem dienstlichen Anlass mitzubringen. Den berechtigten Stellen ist das DB auf Verlangen auszuhändigen, und deren Anweisungen sind zu befolgen.

 

Datenschutz

Die Daten des DB unterstehen den Bestimmungen über den Datenschutz. Das DB einverlangen, darin Einsicht nehmen oder sich daraus Daten bekannt geben lassen dürfen nur: Militärbehörden und zivile Behörden mit militärischen Aufgaben, Militärpflichtersatzbehörden, Vollzugsbehörden nach dem Recht über den Zivildienst, Zivilschutzbehörden und Vorgesetzte der Zivilschutzorganisationen, zivile Führungsorgane sowie Behörden und Dritte, die Aufgaben zu erfüllen oder Meldungen und Eingaben zu machen haben und dafür das DB benötigen. Anderen Personen und Stellen darf der Inhaber oder die Inhaberin das DB nicht aushändigen und ihnen auch keine Angaben daraus bekannt geben. Die Zuständigkeit für Eintragungen im DB ist rechtlich geregelt. Unbefugte dürfen keine Eintragungen vornehmen oder bestehende Eintragungen abändern oder löschen.

 

Armee klärt elektronisches Dienstbüchlein ab


Ein elektronisches Dienstbüchlein stösst in der Schweiz auf eine vorsichtige Akzeptanz. Dies ergab eine Umfrage der Schweizer Armee. Ein Vorprojekt soll nun unter anderem datenschützerische Bedenken ausräumen und die Kosten aufzeigen.


Bern, 20.12.2007 – Die Armeeführung überlegt sich, das Dienstbüchlein (DB) zu modernisieren und in eine elektronische Form zu überführen. Eine Umfrage sollte zeigen, wie sich die direkt Betroffenen zur Idee eines elektronischen Dienstbüchleins stellen. Das Forschungsinstitut GFS Bern hat drei Anspruchsgruppen nach dem Zufallsprinzip befragt: Aktiv eingeteilte Angehörige der Armee (446 Befragte), Vereinsmitglieder von militärnahen Vereinen (114) und höhere Militärkader (120). Die Umfrage ergab eine vorsichtige Akzeptanz eines elektronischen Dienstbüchleins. Als grösste Hürden für eine Einführung zeigten sich der klare Nachweis eines Mehrwertes für die Angehörigen der Armee und die Datensicherheit.

Eine verwaltungsinterne Abklärung zeigte zudem auf, dass alle Instanzen mit einer elektronischen Ablösung des bestehenden Dienstbüchleins einverstanden wären. Die Gründe hierfür sind, dass die doppelten Registrierungen in allen Bereichen entfiele, die Fehlerquellen gering und der Aktualisierungsgrad hoch gehalten werden könnten, beim Postversand Geld gespart würde und die Erstellung von DB-Duplikaten wegfiele.

Aufgrund dieser Resultate hat das Personelle der Armee (FGG 1) im Führungsstab der Armee dem Streitkräfte-Planungsausschuss (SKPLA) einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Der SKPLA hat entschieden, ein Vorprojekt zu starten. Es hat zum Ziel, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erarbeiten sowie Schutzmassnahmen gegen unbefugten Datenzugriff aufzuzeigen. Im Rahmen der Kostenanalyse sollen auch mögliche Informatik-Lösungen erarbeitet werden.

 

 

    Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
    Zuletzt aktualisiert am: 10.02.2012
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