Dienstgrade und Abzeichen der Schweizer Armee
Der Artikel 102 des Militärgesetzes (MG)
bezeichnet folgende Grade in der Schweizer Armee:
Die Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)
hält in Artikel 5 darüber hinaus als zusätzliche Grade fest:
Artikel 104 MG ermöglicht zudem die Ernennung von Fachoffizieren.
bezeichnet folgende Grade in der Schweizer Armee: - Mannschaft
- Rekrut,
- Soldat,
- Gefreiter;
- Unteroffiziere
- Korporale, Wachtmeister,
- höhere Unteroffiziere: Fourier, Feldweibel, Adjutantunteroffizier, Stabsadjutant;
- Offiziere
- Subalternoffiziere: Leutnant, Oberleutnant,
- Hauptmann,
- Stabsoffiziere: Major, Oberstleutnant, Oberst,
- höhere Stabsoffiziere: Brigadier, Divisionär, Korpskommandant,
- Oberbefehlshaber der Armee: General.
Die Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)
hält in Artikel 5 darüber hinaus als zusätzliche Grade fest: - Mannschaftsgrade:
- Obergefreiter;
- Obergefreiter;
- Unteroffiziere:
- Oberwachtmeister;
- Oberwachtmeister;
- höhere Unteroffiziere:
- Hauptfeldweibel, Hauptadjutant, Chefadjutant.
Artikel 104 MG ermöglicht zudem die Ernennung von Fachoffizieren.
- Dienstgrade

Auszug aus dem ARMEE aktuell, 1-2006
Grösse: 602 Kb | Typ: PDF
- Abzeichen der Schweizer Armee
Reglement 51.009/III, gültig ab 01.01.2008
Stand am 01.07.2008Publiziert am: 01.12.2008 | Grösse: 1570 Kb | Typ: PDF
