Fachstelle Extremismus in der Armee
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nimmt die Extremismusproblematik seit langem sehr ernst. Bereits im Dezember 1998 wurde der Bericht über „Extremismus in der Armee“ erstellt. Der Bericht kam unter anderem zum Schluss, dass die Armee kein akutes Problem bezüglich politischen Extremismus habe und ein „armeegemachter“ Extremismus klar verneint werden könne.
Bezüglich Extremismus gilt in der Schweizer Armee die Null-Toleranz-Strategie. Das bedeutet, dass im Kader der Armee keine extremistische Geisteshaltung geduldet wird.
Bezüglich Extremismus gilt in der Schweizer Armee die Null-Toleranz-Strategie. Das bedeutet, dass im Kader der Armee keine extremistische Geisteshaltung geduldet wird.
- Flyer "Fachstelle Extremismus in der Armee"

Grösse: 833 Kb | Typ: PDF
Im März 2001 genehmigte der Chef VBS acht Massnahmen zur Weiterverfolgung der Problematik „Extremismus in der Armee“:
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2005 wurde angeordnet, dass die Fachstelle aus Synergie- und Effizienzgründen im August 2005 der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) administrativ unterstellt wird. Sie erfüllt ihre Aufgaben aber weiterhin ausschliesslich zu Gunsten der Armee und ist ihrem Auftraggeber, dem Chef Personelles der Armee (FGG 1), verantwortlich.
Die Fachstelle steht sowohl Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone als auch Externen (wie beispielsweise den Eltern von Militärdienstleistenden) offen.
- Regelmässiger Informationsaustausch unter den Bundesbehörden (EDI, EJPD und VBS);
- Weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Forschungs- und Untersuchungsprojekte);
- Sensibilisierung zum Thema „Extremismus“;
- Schaffung einer zentralen Anlauf- und Koordinationsstelle innerhalb des VBS in Extremismusbelangen;
- Überprüfung der Informationspolitik des VBS in Problemeinzelfällen;
- Mitarbeit des VBS in der Expertengruppe „Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus“;
- Verbesserung des Personensicherheitsüberprüfungsprozesses;
- Formulierung einer Ausschlussnorm wegen Extremismus.
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2005 wurde angeordnet, dass die Fachstelle aus Synergie- und Effizienzgründen im August 2005 der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) administrativ unterstellt wird. Sie erfüllt ihre Aufgaben aber weiterhin ausschliesslich zu Gunsten der Armee und ist ihrem Auftraggeber, dem Chef Personelles der Armee (FGG 1), verantwortlich.
Die Fachstelle steht sowohl Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone als auch Externen (wie beispielsweise den Eltern von Militärdienstleistenden) offen.
Kontakt
GS-EDI
Fachstelle Extremismus in der Armee
Inselgasse 1
CH-3003 Bern
Tel. 031 323 55 98
Fax 031 322 44 37
E-Mail Fachstelle Extremismus
Fachstelle Extremismus in der Armee
Inselgasse 1
CH-3003 Bern
Tel. 031 323 55 98
Fax 031 322 44 37
E-Mail Fachstelle Extremismus
