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Schweizer Armee

Anpassungen der Gebühren für Geobasisdatensätze des Bundes per 1. Januar 2010

18.11.2009
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Verordnung über Geoinformation (GeoIV) auf den 1. Januar 2010 anzupassen. In der Folge wird die neue Gebührenverordnung des Bundesamts für Landestopografie (GebV-swisstopo) ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Die Inkraftsetzung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) auf den 1. Juli  2008 erforderte die Erarbeitung einer neuen Gebührenverordnung für die Geobasisdaten des Bundesamts für Landestopografie bis Ende 2009.

Geoinformationen sind orts- und raumbezogene Daten, welche die Gegebenheiten eines Landes beschreiben – sei es in Form von Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen oder anderen Kriterien.

Die Gebührenverordnung swisstopo (GebV-swisstopo) regelt die Gebühren für die amtlichen Leistungen des Bundesamts für Landestopografie. Der wesentliche Unterschied zu den heutigen Gebühren von swisstopo, welche nach betriebswirtschaftlichen Kriterien die Preise für die Nutzung eines Produkts in Abhängigkeit von seinen Erstellungs- und Nachführungskosten definiert worden sind, ist die Umsetzung der neuen einheitlichen Bemessungskriterien des Gesetzgebers. So ist festgelegt, dass es eine Gebühr für die Nutzung zum Eigengebrauch und eine Gebühr für die gewerbliche Nutzung gibt. Die Schweiz hat damit die international gängige Praxis der amtlichen Geodatenproduzenten Europas übernommen. Im Ausschlussverfahren gehört jede Nutzung, die nicht unter den Eigengebrauch fällt, zur gewerblichen Nutzung.

Mit der neuen GebV-swisstopo werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Steigerung des volkswirtschaftliche Nutzen der Daten von swisstopo durch kostengünstigen Zugang zum Eigengebrauch
  • Garantie der Nachhaltigkeit der Referenzdaten durch Beteiligung der gewerblichen Nutzung an den Infrastruktur-, Investitions- und Nachführungskosten.
  • Das Gebührenmodell ist für traditonelle und moderne Datenabgaben tauglich, insbesondere den Datenbezug oder die Datennutzung über Geodienste.
  • Diese GebV-swisstopo hat Modellcharakter für andere Bundesstellen im Geoinformationsbereich und für die Kantone (auf freiwilliger Basis).
Adresse für Rückfragen:
Martin Bühler
Sprecher VBS
031 324 50 86
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation Verteidigung
Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2011