Munitionsbefehl
Der Munitionsbefehl bezweckt, Unfälle im Umgang mit Munition zu verhüten und Munitionsmissbrauch zu verhindern. Er ist in allen Schiessanlagen der Armee sowie der Gemeinden und Schützenvereine, in Truppenunterkünften sowie allen Munitionslagern des VBS anzuschlagen.
- Munitionsbefehl
vom 01.03.2007, erlassen gestützt auf Art 11a der Organisationsverordnung VBS (OV-VBS; SR172.214.1)
Publiziert am: 27.04.2012 | Grösse: 69 Kb | Typ: PDF
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