Dienstreglement
Das Dienstreglement (DR) legt die allgemeinen Grundsätze für Führung, Ausbildung und Erziehung sowie Dienstbetrieb fest, umschreibt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Armee und orientiert über Grundlagen und Zusammenhänge, die für die Angehörigen der Armee von Bedeutung sind.
Dienstreglement 04
