- Eine erste Auswahl erfolgt mit Hilfe der Voraussetzungen, die im Art. 2 der Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten vom 08.12.1997 (VEMZ) festgelegt sind.
- Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört auch das öffentliche Interesse der Anlässe, die unterstützt werden sollen.
- Wenn alle Voraussetzungen gemäss VEMZ erfüllt sind, müssen die gewünschten Leistungen militärisch machbar sein und entsprechend ausgebildete Angehörige der Armee im Dienst und verfügbar sein. Die geforderten Leistungen müssen so formuliert sein, dass die technische Machbarkeit geprüft werden kann.
VEMZ - Unterstützung der Zivilen mit Armeemitteln
- Die Armee kann dazu beitragen, dass grosse zivile Unterfangen realisiert werden können. Dazu gehören wichtige Anlässe wie zum Beispiel die Expo.02, die Ski WM 2003 oder auch das traditionelle Eidgenössische Jodlerfest.
- Nicht alle Anlässe, die im öffentlichen Interesse stehen und von nationaler Bedeutung sind, können unterstützt werden. Die Reduktion der Bestände und die komplexer werdenden Ausbildungsbedürfnisse der Armee machen eine Konzentration der Kräfte auf einige wenige Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung unumgänglich.
- Die Armee kann erst als "letzte Ressource" eingesetzt werden, d.h. wenn zuerst alle zivilen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und auch Vereine und Verbände in die Leistungserbringung miteinbezogen sind.
- Die zivilen Unternehmen dürfen dabei nicht übermässig konkurrenziert werden. Dazu muss die Einwilligung der betroffenen regionalen Berufsverbände eingeholt werden.
- Seitens der Behörden muss der Einsatz des Zivilschutzes geprüft werden und wo möglich erfolgen.
Materialabgabe
- Für eine leihweise Abgabe von Armeematerial – ohne Truppeneinsatz – müssen nicht alle Voraussetzungen der VEMZ erfüllt sein.
- Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr.
- Armeematerial kann nur abgegeben werden, wenn zivile Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert werden und nur wenn die Bedürfnisse der Truppe gedeckt sind.
- Anfragen sind an die zuständige Territorialregion zu richten.
Kontakt
Führungsstab der Armee (FST A)
Planung (FGG 5)
Papiermühlestrasse 20
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 324 53 91
+41 31 324 70 82
Fax +41 31 324 40 82
E-Mail VEMZ.FSTA@vtg.admin.ch





