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Schweizer Armee

Büro Rechtshilfe (Militärische Sicherheit)

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Das Büro Rechtshilfe der Militärischen Sicherheit erledigt Rechtshilfegesuche der zivilen Polizeibehörden bei Verkehrsübertretungen begangen durch:

  • militärische Fahrzeuglenker der Truppe;
  • Fahrzeuglenker der Bundesverwaltung;
  • zivile Lenker, welche ein Fahrzeug mit Militärkontrollschildern führen.

Nach dem Eintreffen der Übertretungsanzeige der Zivilpolizei wird in der Datenbank der jeweilige Verantwortliche des Fahrzeuges gesucht. Dieser wird dann ersucht, umgehend den Lenker, der die Übertretung begangen, hat zu melden.
Fällt der verantwortliche Lenker unter die militärische Gerichtsbarkeit, werden die Akten zur disziplinarischen Bestrafung dem zuständigen Kommandanten weitergeleitet. Er kann eine Disziplinarbusse aussprechen.
Handelt es sich beim Lenker um eine Zivilperson oder Angestellten der Bundesverwaltung, werden die Personalien an die zivile Polizei übermittelt. Der fehlbare Lenker erhält dann durch die jeweilige Bussenzentrale eine Übertretungsanzeige direkt an die Privatadresse zugestellt, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist.

Bei Übertretungen, welche nicht im Ordnungsbussengesetz verankert sind, wird bei der Truppe eine Voruntersuchung eingeleitet. Bei zivilen Lenkern wird, nach Angabe der Personalien, durch die Polizei das ordentliche Verfahren eröffnet.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Führungsstab der Armee (FST A)
Zuletzt aktualisiert am: 25.01.2012
Badge Militärische Sicherheit

Kontakt:

Militärische Sicherheit
Büro Rechtshilfe
Papiermühlestrasse 14
3003 Bern

Telefon 031 325 57 90

E-Mail

 

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