Büro Panzerverschiebungen (Militärische Sicherheit)


Bewilligungen für Panzerverschiebungen
Das Büro Panzerverschiebungen der Militärischen Sicherheit ist die Bewilligungsinstanz für Verschiebungen von Panzern auf öffentlichen Strassen. Sämtliche Panzer, mit wenigen Ausnahmen, unterliegen aufgrund ihrer Masse der Bewilligungspflicht. Die Koordination zwischen dem Besteller einer Bewilligung und den zivilen Ämtern ist eine der wichtigsten Aufgaben. Vorwiegend gilt es abzuklären, welche Strassen des Panzerstrassennetzes für die geplante Verschiebung benutzt werden können.
Wenn sich im ordentlichen Bewilligungsverfahren herausstellt, dass aufgrund der Auflagen durch die zivilen Behörden auf der vorhergesehenen Strecke keine Verschiebung stattfinden kann, hat sich die Truppe strikte an diese Sperrungen zu halten. Ebenfalls sind zeitliche Einschränkungen möglich, vorwiegend in Städten und Agglomerationen mit mehr als 15'000 Einwohnern und auf Autobahnen.
Wo immer möglich wird sicherlich der Nachtruhe Rechnung getragen. Jedoch sind militärische Fahrzeuge gemäss der zivilen Verkehrsregelverordnung (VRV Art. 91/4d
) vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.


Panzer-Strassennetz
Wichtigstes Werkzeug im Büro Panzerverschiebungen ist die in den 70er Jahren erstellte Panzerverschiebungskarte. Sie beruht auf den Karten der schweizerischen Landestopographie im Massstab 1:100'000 und wird von Hand gezeichnet. Auf ihr sind sämtliche, mit Panzer bis 55 Tonnen befahrbaren Strassen und Gewichtsbeschränkungen bei Brücken ersichtlich. Sie wird nach der Rekognoszierung von neuen oder umgestalteten Strassenabschnitten laufend erneuert. Es ist jedoch von äusserster Wichtigkeit, dass die Truppe vor jeder Verschiebung die Strecke erkundet und nicht plötzlich vor Strasseneinschränkungen stehen bleibt, die noch nicht in der Karte eingetragen sind.