Blindgänger melden
Als Blindgänger bezeichnet man Munition, die nicht oder nicht vollständig explodiert ist; zum Beispiel weil sie im Wasser, im Schnee oder in weichem Boden gelandet, oder durch Steine abgelenkt worden ist. Blindgänger und Munitionsreste finden Sie häufig auf Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen, auf Gletschern – aber auch im Nachlass von Verstorbenen als Erinnerung an die Dienstzeit. Diese Art von "Erinnerung" ist verboten, denn Blindgänger sind sehr gefährlich!
Um Unfälle zu verhindern, befolgen Sie bitte folgende Grundsätze:
Blindgänger nie berühren – Markieren – Melden.
Meldung
- Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Meldung nur über beschränkte Kommunikationsmittel: Melden Sie uns Ihren Fund telefonisch unter der Nummer 117.
- Ansonsten verwenden Sie bitte das Meldeformular.
- Meldeformular
Publiziert am: 13.01.2012 | Grösse: 135 Kb | Typ: PDF
Identifizierungshilfe
- Die Identifizierungshilfe als PDF
Farbtafel zur Erkennung von Blindgängern und Fundmunition
Publiziert am: 27.09.2011 | Grösse: 2078 Kb | Typ: PDF
Rechtliche Grundlagen

- 10,5cm Kanone und Haubitze; Beleuchtungsgeschoss auf einem Gletscher
Kontakt
Kompetenzzentrum ABC-KAMIR
Komp Zen KAMIR
Blindgängermeldezentrale
Alpenstrasse 2
3609 Thun
Telefon 033 223 57 27
Telefax 033 228 39 78
Blindgängermeldezentrale
- Blindgänger nie berühren
- Markieren
- Tel. 117 anrufen oder via
Meldeformular [PDF, 131KB]
Downloads
- Statistik 2011 der Blindgängermeldezentrale
Publiziert am: 28.03.2012 | Grösse: 345 Kb | Typ: PDF



