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Büro Rechtshilfe

Das Büro Rechtshilfe des Einsatzkommando Militärpolizei erledigt Rechtshilfegesuche der zivilen Polizeibehörden bei Verkehrsübertretungen begangen durch:

  • militärische Fahrzeuglenker der Truppe;
  • Fahrzeuglenker der Bundesverwaltung;
  • zivile Lenker, welche ein Fahrzeug mit Militärkontrollschildern führen.

 

Nach dem Eintreffen der Übertretungsanzeige der Zivilpolizei wird in der Datenbank der jeweilige Verantwortliche des Fahrzeuges gesucht. Dieser wird dann ersucht, umgehend den Lenker, der die Übertretung begangen hat, zu melden.

Fällt der verantwortliche Lenker unter die militärische Gerichtsbarkeit, werden die Akten zur disziplinarischen Bestrafung dem zuständigen Kommandanten weitergeleitet. Er kann eine Disziplinarbusse aussprechen.
Handelt es sich beim Lenker um eine Zivilperson oder um einen Angestellten der Bundesverwaltung, werden die Personalien an die zivile Polizei übermittelt. Der fehlbare Lenker erhält dann durch die jeweilige Bussenzentrale eine Übertretungsanzeige direkt an die Privatadresse zugestellt, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist.
 

Bei Übertretungen, welche nicht im Ordnungsbussengesetz verankert sind, wird bei der Truppe eine Voruntersuchung eingeleitet. Bei zivilen Lenkern wird nach Angabe der Personalien durch die Polizei das ordentliche Verfahren eröffnet.


Badge Militärische Sicherheit
Einsatzkommando Militärpolizei Militärische Verkehrspolizei
Büro Rechtshilfe
Pont-des-Iles 2
CH-1950 Sion
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+41 58 465 57 90

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