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Schiesswesen ausser Dienst

Der Bereich Schiesswesen ausser Dienst (SaD) ist als Verwaltungsstelle des Bundes innerhalb der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) für die Umsetzung der Gesetzesgrundlagen verantwortlich. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Abwicklung der administrativen Aufgaben der obligatorischen und freiwilligen Schiessübungen mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition durch die anerkannten Schiessvereine. Auch die Durchführung von ausserdienstlichen Ausbildungs- und Wiederholungskursen im Schiesswesen (Jungschützenleiter und Schützenmeister) wird durch das SaD abgedeckt. Besondere Bedeutung hat die Gewährleistung der Sicherheit der Schiessanlagen für Ordonnanzwaffen.

Mit dem Eidg. Schiessanlagenexperten steht ein Fachmann als Berater des VBS und der Eidg. Schiessoffiziere für alle technischen Belange der Schiessanlagen im Schiesswesen ausser Dienst zur Verfügung.

Weitere Partner für diese Aufgaben sind:

  • der Schweizerische Schiesssportverband (SSV) mit seinen insgesamt 3'300 Schiessvereinen für die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen Schiessübungen;
  • die Eidg. Schiessoffiziere und die Kant. Schiesskommissionen als Ausbildungs- und Aufsichtsorgane mit Sicherheitskontrollen, Betreuung der Schiessvereine und mit der Durchführung von Ausbildungskursen für Funktionäre der Vereine;
  • die kant. Militärbehörden mit der Anerkennung der Vereine sowie den Betriebsbewilligungen für die Schiessanlagen.

Schiesspflicht

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA)

Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.

Daten

  • Obligatorische Schiesspflicht: Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten ersichtlich.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.

Beitragsberechtigung

Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen sind bis und mit ihrem Entlassungsjahr beitragsberechtigt.

Meldung über erfüllte Schiesspflicht

  • Die Vereine erfassen in der SAT-Admin die Angaben des Schützen und das erzielte Resultat.
 

Merkblatt Schiesspflicht 2024

Vereine

Formulare / Merkblätter

Anschläge

Kursanmeldungen

Standblätter

Fristen / SAT-Admin

Übersicht der Fomulare im Schiesswesen ausser Dienst

Jungschützen

Jungschützenleiterkurse

Ausbildungskurse für Jungschützenleiter 2024

01/2024     i    Lugano                             07.02. –  09.02.    Status: Ausgebuch

02/2024     d    Schwarzenburg            13.03. – 15.03.     Status: Ausgebuch  

03/2024     d    Schwarzenburg            10.04. – 12.04.     Status: Ausgebucht

04/2024     f      Payerne                         14.05. – 16.05.     Status:

05/2024     d    Schwarzenburg            29.05. - 31.05.     Status:

06/2024     d    Schwarzenburg            25.06. – 27.06.     Status: 

07/2024     d    Schwarzenburg            10.07. – 12.07.     Status: 

08/2024     f      Payerne                          12.11. – 14.11.     Status:

09/2024     d    Schwarzenburg            04.12. – 06.12.     Status: 

Für den Jungschützenleiterkurs ist ab 2023 ein gültiger Schützenmeisterstatus vorzuweisen.

Die Anmeldung erfolgt ab 2024 über die Seite SAT-Admin und nicht mehr in Papierform.

Ausbildung Jungschützen

Kursführung Jungschützen

Standblätter Jungschützen

Werbung Jungschützen

Schützenmeister 300m

Schützenmeister 25/50m

Video

Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)


Badge SAT

Stab Kdo Ausbildung FGG 7
Schiesswesen und AT
Papiermühlestrasse 14
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 464 23 31

E-Mail

Chefin SAT

Stucki Katrin

Sachbearbeiter Finanzen / Stellvertreter Chefin SAT

Clément Benoît

Leiter Ausbildung / Technik

Althaus Michael

Eidgenössischer Schiessanlageexperte AZA/Kaserne
Gebäude AK
8880 Walenstadt

Eidgenössischer Schiessanlagenexperte

Oberstlt Olivier Jacot-Guillarmod
E-Mail


Chef Fachbereich Schiessanlagen

Stabsadj Rinaldo Gasser
Kaserne
8880 Walenstadt
E-Mail